Lässt sich ein Forschungsstandort auf Pump retten? Schulden, Steuern und Bürokratie aus Startup-Sicht

Anschlussbeitrag zu „Verliert Deutschland den Anschluss? Was 125 Jahre Nobelpreise über den Forschungsstandort verraten

Der vorangegangene Beitrag endete mit einem Befund, der sich in einem Satz zusammenfassen lässt: Deutschland verliert nicht, weil es zu wenig forscht, sondern weil andere schneller, größer und gezielter skalieren – und weil der Weg von der Idee zum Schutzrecht hierzulande zu lang ist. Daraus ergibt sich fast zwangsläufig die wirtschaftspolitische Frage, die derzeit intensiv diskutiert wird: Lässt sich der Rückstand mit Geld schließen? Konkret – kann Deutschland seinen Forschungsstandort dadurch stärken, dass der Staat neue Schulden aufnimmt und massiv in Forschung und Entwicklung investiert? Und in welchem Verhältnis stehen dazu die parallel geführten Debatten über höhere Steuern und Abgaben, über Bürokratie und über die Bedingungen für Neugründungen?

Aus Sicht eines Startups ist das keine akademische Frage. Wo geforscht und finanziert wird, entstehen die Erfindungen, aus denen morgen Patente und marktfähige Produkte werden. Wir ordnen die Debatte entlang von vier Fragen und ziehen am Ende ein Fazit für die IP-Praxis.

1. Der fiskalische Spielraum: Wie viel „Reserve“ gibt es überhaupt?

Zunächst die gute Nachricht für alle, die auf schuldenfinanzierte Investitionen setzen. Nach der international vergleichbaren Maastricht-Abgrenzung lag die deutsche Schuldenquote 2025 bei 63,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – rund 2,84 Billionen Euro. Im EU-Vergleich ist das komfortabel: Der EU-Durchschnitt stieg 2025 auf 81,7 Prozent, Frankreich lag bei 115,6 Prozent, Italien bei 137,1 Prozent und Griechenland bei 146,1 Prozent. Nur wenige Staaten wie Estland (24,1 Prozent) stehen besser da als Deutschland. Das Spitzenrating und niedrige Refinanzierungskosten bestätigen diesen Spielraum – während etwa Frankreich im September 2025 herabgestuft wurde und deutlich höhere Zinsen zahlt.

Diese Reserve wird derzeit allerdings mit hohem Tempo eingesetzt. Mit der Grundgesetzänderung vom März 2025 wurde die Schuldenbremse für zwei Bereiche geöffnet: Verteidigungsausgaben oberhalb einer Schwelle wurden weitgehend von der Neuverschuldungsgrenze ausgenommen, und es wurde ein kreditfinanziertes „Sondervermögen Infrastruktur“ von insgesamt 500 Milliarden Euro geschaffen (300 Milliarden für den Bund, 100 Milliarden für Länder und Kommunen, 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds). Es ist wichtig, den Begriff nicht misszuverstehen: Diese Sondervermögen sind echte Schulden und fließen in die offizielle Quote ein – „Vermögen“ sind sie nur dem Namen nach. Projektionen sehen die Schuldenquote in den kommenden Jahren je nach Wachstum und Inflation auf 70 bis über 100 Prozent steigen.

Für den Forschungsstandort folgt daraus zweierlei. Erstens: Ein finanzieller Spielraum für zusätzliche Investitionen ist vorhanden und wird von den Kapitalmärkten toleriert. Zweitens: Er ist endlich, wird bereits weitgehend für Verteidigung und Infrastruktur verplant, und die eigentlichen Zukunftslasten – Renten und Beamtenpensionen – stehen als implizite, in der offiziellen Quote gar nicht enthaltene Verpflichtungen ohnehin im Raum. Wer den Forschungsstandort mit neuen Krediten fördern will, konkurriert also mit anderen Ansprüchen um einen begrenzten und schrumpfenden Puffer.

2. Geld ist selten der eigentliche Engpass

Die zentrale Erkenntnis des Nobelpreis-Beitrags war, dass Deutschland an der Forschungsintensität nicht scheitert. Das bestätigt sich mit den jüngsten Zahlen: 2024 stiegen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 137,1 Milliarden Euro, ein Anteil von 3,17 Prozent des BIP und damit der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe 1995. Deutschland liegt unter den großen EU-Volkswirtschaften vorn und übertrifft das europäische Drei-Prozent-Ziel deutlich.

Das nationale Ziel von 3,5 Prozent wurde bis 2025 zwar verfehlt und im Dezember 2025 von Bund und Ländern auf 2030 verschoben – aber der entscheidende Punkt ist ein anderer: Rund zwei Drittel der Forschungsausgaben (2024 etwa 92,5 Milliarden Euro) trägt die Wirtschaft, nicht der Staat. Das 3,5-Prozent-Ziel ist ohne private Investitionen gar nicht erreichbar. Zusätzliche Staatsschulden können also einen Beitrag leisten – etwa für Recheninfrastruktur, außeruniversitäre Spitzenforschung oder Beteiligungskapital –, aber sie ersetzen nicht die betrieblichen Innovationsbudgets, und sie adressieren nicht die strukturellen Schwächen: Bürokratie, Translationslücke, Fachkräfte, Skaleneffekte.

Die Richtung der Entwicklung ist dabei das eigentliche Warnsignal. Während die realen Forschungsausgaben in den USA 2024 zulegten, gingen sie in Deutschland leicht zurück. Ein staatliches Investitionsprogramm kann diesen Trend abfedern – aber nur, wenn es tatsächlich in produktive, standortstärkende Verwendungen fließt und nicht in konsumtive Ausgaben, die die Schuldentragfähigkeit belasten, ohne die Innovationskraft zu erhöhen. Schulden sind ein Hebel, kein Selbstzweck; ihre Wirkung auf den Forschungsstandort hängt vollständig davon ab, wofür sie eingesetzt werden.

3. Steuern und Abgaben: der unterschätzte Standortfaktor

Wenn Geld nicht der Engpass ist, rücken die Rahmenbedingungen in den Vordergrund – und hier liegt Deutschland im internationalen Vergleich schlecht. Die Abgabenquote (Steuern und Sozialbeiträge im Verhältnis zum BIP) erreichte 2025 mit rund 42 Prozent einen historischen Höchststand. Bei der Unternehmensbesteuerung liegt die tarifliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften bei über 30 Prozent, während der OECD-Durchschnitt bei etwa 24 Prozent und der EU-Schnitt bei rund 21 Prozent liegt; der effektive Satz beträgt knapp 27 Prozent. Im Tax Competitiveness Index 2025 der Tax Foundation belegt Deutschland Platz 20 von 38 OECD-Ländern und hat den vierthöchsten Körperschaftsteuersatz. Auch die Belastung des Faktors Arbeit ist hoch: Der Spitzensteuersatz erreicht mit Solidaritätszuschlag 47,5 Prozent, und der Steuerkeil auf Arbeit ist nach Belgien der zweithöchste in der OECD.

Für forschungsintensive Gründungen ist das doppelt relevant. Zum einen verteuern hohe Lohnnebenkosten genau jene hochqualifizierten Stellen, die den Kern eines Deep-Tech- oder Biotech-Teams ausmachen. Zum anderen entscheidet die Besteuerung von Beteiligungen und Exits mit darüber, ob international mobile Gründer und Investoren den Standort wählen.

Die Politik hat den Handlungsbedarf erkannt. Für die Jahre 2025 bis 2027 wurde ein „Investitions-Booster“ mit einer degressiven Abschreibung von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen beschlossen; ab 2028 soll die Körperschaftsteuer in fünf Jahresschritten von 15 auf 10 Prozent sinken. Ob diese Entlastungen ausreichen und rechtzeitig kommen, ist offen – aber die Richtung stimmt. Fairerweise ist anzumerken, dass die hohe Abgabenquote auch ein leistungsfähiges System öffentlicher Güter finanziert und dass die effektive Investitionsbelastung dank großzügiger Abschreibungsregeln unter dem tariflichen Satz liegt. Für die Standortentscheidung eines mobilen Gründers zählt jedoch das Gesamtsignal – und das ist derzeit ungünstig.

4. Schaden Debatten über höhere Steuern dem Forschungsstandort?

Genau an dieser Stelle setzt die politische Kontroverse an. Parallel zu den Entlastungsplänen gibt es Vorstöße für höhere Belastungen – etwa Vorschläge zur Verschärfung der Erbschaftsteuer oder zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer. Die Befürworter argumentieren mit Verteilungsgerechtigkeit und mit dem Finanzierungsbedarf des Staates in einer alternden Gesellschaft. Die Gegenseite – darunter Wirtschaftsverbände und Familienunternehmen – warnt, eine Verschärfung der Erbschaftsteuer erschwere die Nachfolge in mittelständischen Unternehmen erheblich und gefährde damit gewachsene Strukturen.

Für den Forschungsstandort und für Startups ist die Wirkung solcher Debatten zwiespältig, und man sollte sie nüchtern betrachten. Ökonomisch relevant ist weniger die einzelne Maßnahme als der Erwartungseffekt: Standortentscheidungen, Gründungen und Wachstumsfinanzierungen sind langfristig und reagieren empfindlich auf Unsicherheit über die künftige Steuerlast. Wird über höhere Kapital-, Vermögens- oder Exit-Besteuerung diskutiert, ohne dass klare Rahmenbedingungen erkennbar sind, kann allein die Ungewissheit Investoren zurückhaltender machen und international mobile Gründer eher abschrecken – gerade in einem Umfeld, in dem der Wettbewerb um Talente und Wagniskapital hart ist und in dem Deutschland bei der Verfügbarkeit von Kapital ohnehin hinterherhinkt (dazu Abschnitt 6).

Zugleich wäre es verkürzt, jede Steuererhöhung pauschal als standortschädlich zu bezeichnen. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung: Eine Maßnahme, die breite Einkommen belastet und Leistungsanreize senkt, wirkt anders als eine zielgenaue Regelung mit verlässlichen Ausnahmen für unternehmerisches Kapital. Aus der spezifischen Perspektive innovativer Gründungen lässt sich der Befund aber klar formulieren: Was diese Unternehmen am dringendsten brauchen, ist Planbarkeit und eine wettbewerbsfähige Behandlung von Beteiligungen und Exits. Debatten, die diese Planbarkeit untergraben, sind für den Forschungs- und Gründungsstandort riskanter, als ihre fiskalischen Einnahmen es rechtfertigen – unabhängig von der verteilungspolitischen Bewertung.

5. Bürokratie und Gründungshürden

Der Nobelpreis-Beitrag nannte Bürokratie und langsame Verfahren als strukturelle Schwäche des Standorts. Für Neugründungen ist das unmittelbar spürbar: langwierige Gründungs- und Genehmigungsprozesse, aufwendige Melde- und Dokumentationspflichten, ein Steuerrecht, dessen Komplexität kleine Teams überfordert, sowie schwerfällige Zuwanderungsverfahren für internationale Fachkräfte. Jede Stunde, die ein Gründungsteam mit Verwaltung statt mit Produktentwicklung verbringt, verlängert den Weg zur ersten schützbaren Erfindung.

Besonders kritisch ist die vielzitierte Translationslücke – der Übergang von der Grundlagenforschung zur marktfähigen, patentierbaren Anwendung. Sie ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Verfahren: Ausgründungen aus Hochschulen scheitern häufig an unklaren Regelungen zu geistigem Eigentum, an langsamen Beteiligungsentscheidungen der Institutionen und an fehlenden Strukturen für den Technologietransfer. Bürokratieabbau ist damit kein Nebenschauplatz, sondern eine der wirksamsten und zugleich haushaltsschonendsten Stellschrauben – anders als zusätzliche Schulden kostet er den Staat nichts und verbessert die Bedingungen unmittelbar.

6. Was Startups vom Staat brauchen

Fasst man die Perspektive innovativer Gründungen zusammen, ergibt sich eine Prioritätenliste, die nur zum Teil mit Geld zu tun hat:

Wagniskapital in der Wachstumsphase. Die deutsche Finanzierungslücke ist strukturell: Gemessen am BIP investierte Deutschland zuletzt einen Bruchteil dessen, was in den USA in Startups fließt, und der Markt war historisch bankfinanziert statt beteiligungsorientiert. Die 2024 gestartete WIN-Initiative (Wachstums- und Innovationskapital) will bis 2030 zunächst 12, nach den Plänen der Koalition von 2025 über 25 Milliarden Euro mobilisieren; bis Ende 2025 waren rund 2,64 Milliarden Euro zugesagt. Flankierend erhöhte eine Reform der Anlageverordnung Anfang 2025 den Spielraum von Versicherern und Pensionskassen für Risikokapital. Hier ist der Staat auf dem richtigen Weg, muss aber liefern – erste Stimmen warnen bereits, der Initiative gehe die Luft aus.

Nicht-verwässernde Innovationsförderung. Die steuerliche Forschungszulage ist der vielleicht am stärksten unterschätzte Hebel. Seit ihrer Einführung 2020 und den Ausweitungen durch das Wachstumschancengesetz (2024) und das steuerliche Investitionssofortprogramm (2025) fördert sie forschende Unternehmen mit – für KMU – 35 Prozent auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Millionen Euro jährlich, also maximal rund 4,2 Millionen Euro. Sie ist ein Rechtsanspruch, kein Wettbewerbsverfahren, wird bei fehlender Steuerlast bar ausgezahlt und verwässert keine Anteile. Für junge, noch verlustträchtige Unternehmen ist das bares Geld auf der Kostenseite – und die zugrunde liegende Projektabgrenzung schafft zugleich Substanz in der Investoren-Due-Diligence.

Planbare, wettbewerbsfähige Besteuerung – insbesondere von Mitarbeiterbeteiligungen und Exits (siehe Abschnitt 4).

Schlanke Verfahren und echte Willkommenskultur für internationale Spitzenkräfte, schnellere Ausgründungen, ein funktionierender Technologietransfer und die Schließung der Translationslücke (siehe Abschnitt 5).

Die Reihenfolge ist aufschlussreich: Von diesen vier Punkten ist nur der erste primär eine Geldfrage – und selbst dort geht es weniger um staatliche Schulden als um die Mobilisierung privaten Kapitals. Die übrigen drei sind Reform-, nicht Ausgabenfragen.

7. Fazit für die IP-Praxis

Die Antwort auf die Ausgangsfrage lautet damit: Mehr Schulden und mehr F&E-Ausgaben können den Forschungsstandort stützen, aber sie sind weder hinreichend noch der wirksamste Hebel. Geld ist in Deutschland selten der Engpass; Tempo, Steuerlast, Kapitalverfügbarkeit in der Wachstumsphase und die Verfahren an der Schnittstelle von Forschung und Verwertung sind es. Ein schuldenfinanziertes Investitionsprogramm entfaltet nur dann Wirkung, wenn es mit strukturellen Reformen einhergeht – andernfalls verbraucht es einen begrenzten fiskalischen Spielraum, ohne die Innovationskraft zu erhöhen.

Für Mandanten und IP-Strategen ergeben sich daraus konkrete Anknüpfungspunkte:

  • Die Forschungszulage gehört in jede Finanzierungsarchitektur. Wer F&E betreibt, sollte die Förderfähigkeit früh prüfen und dokumentieren – die dafür nötige saubere Projekt- und Erfindungsabgrenzung ist ohnehin die Grundlage einer belastbaren Patentstrategie.
  • Schutzrechte sind ein Finanzierungsargument. In einem kapitalknappen Umfeld ist ein durchdachtes IP-Portfolio ein zentraler Werttreiber in der Due-Diligence und ein Signal an Investoren – gerade dort, wo Wagniskapital knapp ist.
  • Die Translationslücke ist auch eine IP-Lücke. Ob aus exzellenter Grundlagenforschung schützbare, marktfähige Erfindungen werden, entscheidet sich an genau der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Verwertung und gewerblichem Rechtsschutz, an der die frühzeitige, strategische IP-Beratung ansetzt.

Deutschland verfügt über die Forschungsbasis, das Kapitalpotenzial und – anders als oft behauptet – auch über fiskalischen Spielraum. Ob daraus die nächste Generation von Durchbrüchen mit deutschem Absender entsteht, hängt weniger davon ab, wie viel zusätzliches Geld in den Standort fließt, als davon, wie schnell die Rahmenbedingungen reformiert werden – und wie zügig aus der Idee ein Schutzrecht wird.


Datenquellen: Deutsche Bundesbank (Staatsschulden 2025); Statistisches Bundesamt / Eurostat (Schuldenstand und Defizit im EU-Vergleich 2025; Forschungsausgaben 2024); Bundesfinanzministerium (Schuldenbremse, Steuern im internationalen Vergleich, WIN-Initiative); GWK (3,5-%-Ziel für FuE); Institut der deutschen Wirtschaft / INSM (Unternehmensbesteuerung 2025/26); ZEW (effektive Unternehmenssteuerbelastung); Tax Foundation / Statista (International Tax Competitiveness Index 2025; Körperschaftsteuerreform); KfW (WIN-Jahresreport 2025); Bundesministerium für Bildung und Forschung / BSFZ (Forschungszulage); Stiftung Marktwirtschaft (implizite Staatsschulden, Generationenbilanz 2025). Stand: Juli 2026

Foto: © Tim Reckmann, [CC BY 2.0]

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