Irland kennt kein Gebrauchsmuster. Stattdessen bietet es zwei nationale Patente nebeneinander an: ein Langzeitpatent (full-term patent) mit einer Höchstlaufzeit von 20 Jahren und ein Kurzzeitpatent (short-term patent) mit einer Höchstlaufzeit von 10 Jahren. Das Kurzzeitpatent wird ohne Recherche und ohne materielle Prüfung erteilt. Anmeldungen für Langzeitpatente, die nach dem 19. Mai 2017 eingereicht wurden, werden wieder materiell geprüft – allerdings mit einer Besonderheit: Der Anmelder muss selbst einen „Neuheitsnachweis“ (evidence of novelty) beibringen.
Das Interesse am nationalen Weg nach Irland wächst. Nach dem Jahresbericht 2024 des irischen Patentamts (IPOI) stieg die Zahl der nationalen Patentanmeldungen um mehr als 31 % auf 774, vor allem wegen Anmeldern aus China. Davon waren 642 Kurzzeit- und nur 132 Langzeitpatentanmeldungen. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der anhängigen Anmeldungen um 62 % auf 1.260.
Dieser Beitrag fasst die Besonderheiten des irischen Erteilungsverfahrens, die Amtsgebühren, die realistische Verfahrensdauer und die Alternativen über das europäische Patent und den PCT zusammen.
Zwei Patentarten: Langzeitpatent und Kurzzeitpatent
Die Wahl der Patentart entscheidet über die Laufzeit, den Anspruchssatz, die Prüfung und das Gericht, vor dem das Patent später durchgesetzt werden kann (IPOI: Types of Patents).
| Langzeitpatent | Kurzzeitpatent | |
|---|---|---|
| Höchstlaufzeit | 20 Jahre | 10 Jahre |
| Anzahl der Ansprüche | Keine Begrenzung | Höchstens 5 |
| Patentierbarkeit | Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit | Neuheit, gewerbliche Anwendbarkeit, nicht offensichtlich ohne erfinderische Tätigkeit („not clearly lacking an inventive step“) |
| Recherche vor Erteilung | Neuheitsnachweis erforderlich | Nicht erforderlich |
| Materielle Prüfung | Ja (Anmeldungen nach dem 19. Mai 2017) | Nein |
| Amtsgebühren | Voller Satz | 50 % der Anmelde-, Erteilungs- und Jahresgebühren des Langzeitpatents |
| Verletzungsverfahren | High Court | Circuit Court oder High Court |
Das Kurzzeitpatent kommt einem Gebrauchsmuster nahe, hat aber einen wichtigen Haken. Bevor der Inhaber einen Verletzer verklagt, muss er entweder beim Controller, dem Leiter des Patentamts, einen Recherchenbericht beantragen oder, wenn ein ausländischer Recherchenbericht vorliegt, Kopien davon dem Controller und dem angeblichen Verletzer übermitteln. Der Controller veröffentlicht diese Berichte. Auch ein Dritter mit berechtigtem geschäftlichem Interesse kann einen Recherchenbericht zu einem Kurzzeitpatent beantragen.
Beide Patentarten können für dieselbe Erfindung angemeldet werden. Das Kurzzeitpatent wird jedoch unwirksam, sobald das Langzeitpatent erteilt ist. Ein Kurzzeitpatent kann daher die Zeit bis zur Erteilung des Langzeitpatents überbrücken, schafft aber keine zweite Schutzebene.
Das Langzeitpatent: Neuheitsnachweis innerhalb von 21 Monaten
Das Langzeitpatent wird nicht automatisch recherchiert. Innerhalb von 21 Monaten ab dem Anmeldetag oder, bei Inanspruchnahme einer Priorität, ab dem Prioritätstag muss der Anmelder einen von zwei Wegen wählen (IPOI: Search Report / Evidence of Novelty). Geschieht beides nicht rechtzeitig, wird die Anmeldung zurückgewiesen.
- Irischer Recherchenbericht: Der Anmelder beantragt beim IPOI einen Recherchenbericht mit schriftlichem Bescheid. Die Amtsgebühr beträgt 200 €. Der Bericht wird veröffentlicht, sofern die Anmeldung nicht innerhalb von zwei Monaten nach seiner Ausstellung zurückgenommen wird.
- Ausländische Rechercheergebnisse: Der Anmelder erklärt, dass er den Neuheitsnachweis aus einer entsprechenden Anmeldung beim Europäischen Patentamt, beim britischen Intellectual Property Office oder beim Deutschen Patent- und Markenamt oder aus einer PCT-Anmeldung beibringen wird. Als Nachweis dient eine Kopie des ausländischen Recherchenberichts mit schriftlichem Bescheid oder des von einem dieser drei Ämter erteilten Patents. Sie ist innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung des ausländischen Berichts bzw. nach der Erteilung einzureichen; die Amtsgebühr beträgt 86 €.
Auf beiden Wegen muss der Anmelder die Anmeldung anschließend im Lichte der Rechercheergebnisse ändern oder erklären, dass keine Änderung erforderlich ist. Danach wird die Anmeldung materiell auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft. Diese Prüfung wurde für Anmeldungen nach dem 19. Mai 2017 wieder eingeführt; zuvor wurden irische Langzeitpatente ohne materielle Prüfung erteilt.
Für Anmelder, die auch eine europäische Anmeldung einreichen, ist der zweite Weg attraktiv. Der europäische Recherchenbericht kann in Irland wiederverwendet werden. Das spart die irische Recherchegebühr und vermeidet zwei voneinander abweichende Rechercheergebnisse zur selben Erfindung.
Formerfordernisse, Sprache und Vertretung
Die Anmeldung wird in Englisch oder Irisch eingereicht; für die meisten ausländischen Anmelder ist daher keine Übersetzung nötig. Für einen Anmeldetag genügen ein Hinweis, dass ein Patent beantragt wird, Angaben zur Identität des Anmelders und eine Beschreibung. Ansprüche und Zusammenfassung können innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmelde- oder Prioritätstag nachgereicht werden. Nachgereichte Zeichnungen verschieben jedoch den Anmeldetag (IPOI: Guide to the application form).
Die wichtigsten Formalfristen laufen ab dem frühesten Prioritätstag:
- Beglaubigte Abschrift der Prioritätsanmeldung: innerhalb von 16 Monaten (IPOI: Claiming Priority).
- Erfindernennung (statement of inventorship): innerhalb von 16 Monaten, wenn der Anmelder nicht der alleinige Erfinder ist, etwa bei einem Unternehmen. Die Erklärung legt dar, wie der Anmelder das Recht von den Erfindern erworben hat, zum Beispiel durch Arbeitsvertrag oder Übertragung. Fehlt sie, wird die Anmeldung zurückgewiesen (IPOI: Statement of Inventorship).
- Veröffentlichung: etwa 18 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag.
- Englische Übersetzung einer nicht englischsprachigen Prioritätsanmeldung: innerhalb von 21 Monaten. Bei einer chinesischen Prioritätsanmeldung ist der irische Anmeldetext in der Regel bereits die Übersetzung.
Anmelder ohne Wohnsitz oder Hauptniederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum müssen sich durch einen Patentvertreter vertreten lassen (IPOI: Patents for Inventions). Der Vertreter benötigt eine vom Anmelder unterzeichnete Vollmacht (Form No. 5). Patentanwälte, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, etwa deutsche Patentanwälte, können nach Section 106(3A) des Patents Act 1992 unmittelbar vor dem IPOI auftreten. Vor dem ersten Tätigwerden zeigen sie dies dem Controller an und weisen ihre Niederlassung, Qualifikation und Staatsangehörigkeit nach (Points of Single Contact Ireland). Die Zustellanschrift kann überall im EWR liegen.
Amtsgebühren
Die irischen Amtsgebühren sind für europäische Verhältnisse niedrig. Ein Langzeitpatent über die volle Laufzeit von 20 Jahren kostet insgesamt rund 5.000 € an Amtsgebühren, ein Kurzzeitpatent über 10 Jahre rund 660 € (IPOI: Patent Schedule of Fees).
| Amtsgebühr | Langzeitpatent (€) | Kurzzeitpatent (€) |
|---|---|---|
| Anmeldegebühr | 125 | 60 |
| Recherchenbericht mit schriftlichem Bescheid des IPOI | 200 | Nur vor der Durchsetzung: 200 |
| Neuheitsnachweis (ausländische Rechercheergebnisse) | 86 | – |
| Erteilungsgebühr | 64 | 30 |
| Jahresgebühr, 3. Jahr | 60 | 30 |
| Jahresgebühr, 5. Jahr | 114 | 57 |
| Jahresgebühr, 10. Jahr | 220 | 110 |
| Jahresgebühr, 20. Jahr | 468 | – |
| Jahresgebühren insgesamt | 4.628 (3. bis 20. Jahr) | 569 (3. bis 10. Jahr) |
Jahresgebühren sind ab dem dritten Jahr fällig, und zwar bereits während die Anmeldung anhängig ist. Die Gebühren für das Kurzzeitpatent betragen die Hälfte der Gebühren für das Langzeitpatent. Die Recherchegebühr von 200 € für einen Recherchenbericht mit schriftlichem Bescheid gilt für Anmeldungen ab dem 19. Mai 2017 (S.I. No. 205/2017).
Dauer des Erteilungsverfahrens
Ein Kurzzeitpatent wird typischerweise innerhalb von 12 bis 18 Monaten erteilt; ein Langzeitpatent dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Das IPOI veröffentlicht seine Zielvorgaben und Ergebnisse im Jahresbericht 2024:
| Verfahrensschritt | Zielvorgabe des IPOI | Erreicht 2024 |
|---|---|---|
| Erteilung eines Kurzzeitpatents | 80 % innerhalb von 12 Monaten ab Anmeldung | 69 % |
| Erteilung eines Kurzzeitpatents | 100 % innerhalb von 18 Monaten ab Anmeldung | 88,5 % |
| Materielle Prüfung einer Langzeitpatentanmeldung | 75 % innerhalb von 12 Monaten nach Eingang in der Prüfungsabteilung | 62 % |
| Materielle Prüfung einer Langzeitpatentanmeldung | 90 % innerhalb von 18 Monaten nach Eingang in der Prüfungsabteilung | 67 % |
Beim Langzeitpatent beginnt die Prüfung erst, wenn der Neuheitsnachweis vorliegt – und dafür bleiben bis zu 21 Monate ab dem Prioritätstag. Wer den irischen Recherchenbericht schon mit der Anmeldung beantragt, erhält sein Patent daher deutlich schneller als jemand, der auf einen europäischen Recherchenbericht oder eine europäische Erteilung wartet. Ende 2024 warteten 386 Anmeldungen auf den Neuheitsnachweis. Die durchschnittliche Dauer von der Anmeldung bis zur Erteilung kann auf drei Jahre beziffert werden.
Alle vier Zielvorgaben wurden 2024 verfehlt. Im selben Jahr stieg die Zahl der anhängigen Anmeldungen stark an, was das IPOI auf die Zunahme der Anmeldungen aus China zurückführt.
Alternativen: Das europäische Patent und die PCT-Umwandlung
Europäisches Patent. Ein in Englisch erteiltes europäisches Patent wirkt in Irland ohne Übersetzung, da Irland Vertragsstaat des Londoner Übereinkommens ist. Die Jahresgebühren werden dann in Irland gezahlt. Ein Einheitspatent erstreckt sich dagegen nicht auf Irland. Irland hat das EPGÜ vor mehr als zehn Jahren unterzeichnet, aber nicht ratifiziert; das erforderliche Referendum, geplant für Juni 2024, wurde verschoben, und bis September 2025 war kein neuer Termin festgelegt.
PCT-Umwandlung. Der nationale PCT-Weg nach Irland ist geschlossen: Eine PCT-Anmeldung, die Irland bestimmt, gilt als europäische Anmeldung. Seit dem Copyright and Other Intellectual Property Law Provisions Act 2019 erlaubt Section 127A des Patents Act 1992 jedoch den Antrag, eine PCT-Anmeldung, die Irland bestimmt, als irische nationale Anmeldung zu behandeln. Der Antrag ist spätestens 31 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag zu stellen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt (Praxishinweis des IPOI vom 26. Januar 2021). Drei Punkte verdienen Beachtung:
- Die Umwandlung führt nur zu einem Langzeitpatent; ein Kurzzeitpatent kann auf diesem Weg nicht beantragt werden.
- Der Antrag kann nicht über das Online-System des IPOI eingereicht werden; er muss per Post oder auf einem anderen zugelassenen Weg eingehen.
- Die Euro-PCT-Anmeldung kann parallel weiterlaufen. Wird später ein europäisches Patent mit Wirkung für Irland erteilt, kann der Controller das irische Patent widerrufen, um einen Doppelschutz zu vermeiden.
Ein auf diesem Weg erlangtes irisches Patent wird auf Grundlage eines Neuheitsnachweises in der Regel innerhalb von 12 bis 18 Monaten nach Eintritt in die nationale Phase erteilt.
Fazit für die Praxis
- Zwei Patente, zwei Zwecke. Das Kurzzeitpatent ist schnell und günstig, aber auf fünf Ansprüche beschränkt und muss vor seiner Durchsetzung durch einen Recherchenbericht untermauert werden. Das Langzeitpatent wird geprüft und gilt bis zu 20 Jahre.
- Der Neuheitsnachweis ist die kritische Frist. Ohne Rechercheantrag oder Erklärung zu ausländischen Rechercheergebnissen innerhalb von 21 Monaten ab dem Prioritätstag wird die Langzeitpatentanmeldung zurückgewiesen. Die Wiederverwendung eines europäischen, britischen oder deutschen Recherchenberichts spart Kosten.
- Keine Übersetzung der Anmeldung. Die Anmeldung wird in Englisch eingereicht; nur eine nicht englischsprachige Prioritätsanmeldung muss innerhalb von 21 Monaten übersetzt werden.
- Die 16-Monats-Fristen im Blick behalten. Die beglaubigte Abschrift der Prioritätsanmeldung und die Erfindernennung sind beide 16 Monate nach dem Prioritätstag fällig.
- EU-Patentanwälte können unmittelbar auftreten. Ein deutscher Patentanwalt kann ausländische Anmelder vor dem IPOI vertreten, nachdem er dies dem Controller einmalig angezeigt hat.
- Niedrige Gebühren, längere Wartezeiten. Rund 5.000 € an Amtsgebühren decken die volle Laufzeit von 20 Jahren ab, doch der Rückstau ist mit der Flut an Anmeldungen aus China gewachsen.
- PCT-Anmelder haben eine zweite Tür. Nach Section 127A kann eine PCT-Anmeldung, die Irland bestimmt, innerhalb von 31 Monaten in eine irische Langzeitpatentanmeldung umgewandelt werden.
Foto: © James Jordan, [CC BY-ND 2.0]








