WIPANO 2024–2027: So fördert der Bund die Patentanmeldung kleiner und mittlerer Unternehmen

Wer als kleines oder mittleres Unternehmen zum ersten Mal eine Erfindung schützen lassen möchte, schreckt oft vor den Kosten zurück: Recherche, Patentanwalt, Amtsgebühren – das summiert sich. Genau hier setzt das Bundesprogramm WIPANO an. Es übernimmt bis zur Hälfte der Kosten einer Erstanmeldung. Nachdem WIPANO zum 1. Januar 2024 neu aufgelegt wurde, fassen wir die aktuell geltenden Fördermöglichkeiten zusammen.

Hinweis: Dieser Beitrag aktualisiert unsere frühere Darstellung der WIPANO-Patentförderung. Die bis 2023 geltenden Leistungspakete (LP1–LP5) gelten nicht mehr – maßgeblich ist die Richtlinie vom 8. Januar 2024 (zuletzt geändert am 19. Juni 2024).

Was ist WIPANO?

WIPANO steht für „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ und ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Es bündelt mehrere Förderschwerpunkte rund um Patentierung, Verwertung und Normung. Für Unternehmen, die eine Erfindung schützen lassen wollen, ist der Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“ einschlägig – der Nachfolger der früheren KMU-Patentaktion.

Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu ermutigen, ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse erstmals durch gewerbliche Schutzrechte abzusichern und anschließend wirtschaftlich zu verwerten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (im Hauptgewerbe) gemäß der KMU-Definition der EU – also in der Regel Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Ausdrücklich angesprochen sind auch Start-ups.

Zwei Bedingungen sind besonders zu beachten. Das Unternehmen darf in den letzten drei Jahren vor Antragstellung

  • kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet und
  • keine WIPANO-Patentierungsförderung erhalten haben.

WIPANO richtet sich also gezielt an Erst- bzw. Wiedereinsteiger in den gewerblichen Rechtsschutz. Außerdem gilt: Sämtliche förderfähigen Leistungen müssen kostenpflichtig durch externe Dienstleister (z. B. eine Patentanwaltskanzlei) erbracht werden – kostenlos erbrachte Leistungen sind nicht förderfähig.

Was wird gefördert? Die zwei Module

Die frühere Aufteilung in fünf Leistungspakete ist entfallen. Die Förderung gliedert sich jetzt in zwei Module, wobei Modul 2 optional ist und ausschließlich nach Abschluss von Modul 1 durchgeführt werden kann.

Modul 1 – Schutzrechtsanmeldung

Modul 1 deckt den gesamten Prozess der Schutzrechtsanmeldung einschließlich der erforderlichen Beratung ab. Förderfähig sind insbesondere:

  • die Stand-der-Technik-Recherche inklusive Neuheitsprüfung (zwingender Bestandteil),
  • Patentanwaltsleistungen für die An- und Nachanmeldung von Patenten bzw. Gebrauchsmustern,
  • die amtlichen Gebühren für An- und Nachanmeldungen, und
  • die Beratung zur internationalen Anmeldestrategie.

Damit Modul 1 förderfähig ist, müssen zwingend eine Recherche und eine Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung durchgeführt werden.

Modul 2 – Verwertung (optional)

Modul 2 fördert eine erfindungsbezogene Kosten-Nutzen-Analyse zur Verwertung sowie erste Verwertungsaktivitäten, beispielsweise:

  • die Ausarbeitung von Lizenzverträgen und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen,
  • Geheimhaltungs- und Verwertungsvereinbarungen,
  • ergänzende Recherchen wie Freedom-to-Operate-, Kollisions- oder Marktrecherchen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

BereichMax. zuwendungsfähige AusgabenFörderquoteMax. Zuschuss
Modul 1 (Anmeldung)20.000 €50 %10.000 €
Modul 1 + Modul 2 gesamt32.000 €50 %16.000 €

In der Spitze sind also bis zu 16.000 € Zuschuss erreichbar. Zu beachten ist, dass die Ausgaben zunächst vom Unternehmen getragen werden: Der Fördermittelabruf erfolgt nur einmalig zum Ende des Förderzeitraums, nach erfolgreicher Prüfung der Rechnungsunterlagen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.

Antragsweg und Fristen

  • Projektträger: Projektträger Jülich (PtJ), Forschungszentrum Jülich GmbH, Berlin – Kontakt: wipano-ptj@fz-juelich.de, Tel. +49 30 20199-535.
  • Antragstellung: elektronisch über das Formularsystem easy-Online; weitere Informationen unter www.wipano.de.
  • Frist: Für „Patentierung – Unternehmen“ ist eine laufende Antragstellung bis zum 31. Oktober 2027 möglich.
  • Wichtig – Antrag vor Vorhabensbeginn: Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Der gewünschte Vorhabensbeginn sollte im Antrag auf mindestens einen Monat nach Antragstellung gelegt werden. Wer aus dringenden Gründen früher beginnen muss (z. B. wegen einer feststehenden Messeteilnahme), kann beim Projektträger eine „Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ beantragen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der De-minimis-Verordnung.

Ergänzende Förderung: der EUIPO-KMU-Fonds

Unabhängig von WIPANO bietet der KMU-Fonds des EUIPO (SME Fund) einen Gutschein für Patentkosten – derzeit bis zu rund 3.500 € je Unternehmen. Die Antragsfenster sind allerdings kurz und die Mittel oft schnell vergeben. Eine Kombination der Programme kann sinnvoll sein; die jeweiligen Voraussetzungen und Kumulierungsregeln sollten im Einzelfall geprüft werden.

Fazit

WIPANO macht den Einstieg in den Patentschutz für KMU und Start-ups deutlich günstiger: Bis zu 50 % der Kosten für Recherche, Patentanwalt und Amtsgebühren werden übernommen, in der Spitze bis zu 16.000 €. Entscheidend für den Erfolg ist eine saubere Planung – insbesondere, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Anmeldung zu stellen und alle förderfähigen Leistungen über externe Dienstleister abzuwickeln.

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