Corona: Schließung oder Fristverlängerung von Patent- und Markenämtern

Die folgende Tabelle fasst die Schließungen und Fristverlängerungen wichtiger Patent- und Markenämter aufgrund der Corona-Situation zusammen (Stand 31. März 2020):

LandKürzelStatusMitteilung
KanadaCAFristverlängerung bis 01.05.202029.03.2020
ChinaCNSchließung bis 07.04.202023.03.2020
EPAEPFristverlängerung bis 17.04.202015.03.2020
EUIPOEUFristverlängerung bis 01.05.202026.03.2020
DeutschlandDE
ItalienITFristverlängerung bis 03.04.202009.03.2020
JapanJP
SpanienESFristverlängerung bis auf weitere Mitteilung 17.03.2020
WIPOWO
GroßbritannienGBFristverlängerung bis auf weitere Mitteilung27.03.2020
USAUS

Bei einigen Patent- und Markenämtern werden nur einige Fristen im Verfahren verlängert. Beispielsweise werden im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Fristen im Erteilungsverfahren verlängert, sofern sie vom Amt gesetzt worden sind und innerhalb bestimmter Zeiträume liegen. Andere Fristen, beispielsweise Einspruchsfristen, Widerspruchsfristen, sowie Fristen zur Zahlung von Verlängerungsgebühren, werden dagegen nicht automatisch verlängert. Hier ist im Einzelfall genau zu prüfen, welchen Fristen verlängert werden. Im Zweifelsfall sollte aus unserer Sicht sicherheitshalber davon ausgegangen werden, dass eine Frist nicht verlängert wird und in jedem Fall eingehalten werden muss.

Alle gemachte Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Es wird dringend empfohlend, sich in jedem Einzelfall mit dem zuständigen nationalen Amt bzw. mit einem nationalen kompetenten Patent- oder Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen und auch die aktuellen Informationen auf den Webseiten der Patent- und Markenämtern zu beachten, damit keine Fristen übersehen werden. Dies gilt insbesondere in Zeiten wie in der derzeitigen Corona-Situation, in der sich Fristen täglich ändern könnten.

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