DPMA, EPA und EUIPO in Coronazeiten: welche Fristen verlängern sich?

Im folgenden Artikel fassen wir kurz die Maßnahmen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), des Europäischen Patentamtes (EPA) und des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Antwort auf die aktuelle Corona-Situation zusammen (Stand: 22.03.2020).

1. Allgemeine Situation

Im Freistaat Bayern sind derzeit 3.695 Menschen mit Corona infiziert.

Es gelten derzeit sogenannte Ausgangsbeschränkungen. Grundsätzlich ist es nun für alle Einwohner geboten, in den eigenen vier Wänden beziehungsweise im Falle eines eigenen Gartens auf dem eigenen Grundstück zu bleiben. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen. Hierunter fallen der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt-, Apotheken-, Bank-, Post- und Tankstellenbesuche sowie Hilfe für andere und Besuche von Lebenspartnern oder engen Familienmitgliedern. Mißachtungen der Ausgangsbeschränkungen werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

2. Wiedereinsetzung beim DPMA

Das DPMA geht davon aus, dass gesetzlich bestimmte Fristen weiterhin einzuhalten sind und nicht verlängert werden. Es besteht somit bei Fristversäumnis nur die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Dies bedeutet, dass jeder, der unverschuldet aufgrund der aktuellen Umstände eine gesetzlich bestimmte Frist versäumt hat, auf Antrag in den vorherigen Stand eingesetzt wird, wobei die Prüfung des Antrages amtsseitig als Einzelfall geprüft wird.

3. Fristverlängerung beim EPA

Das EPA reagierte ebenfalls auf die Corona-Situation und hat bekanntgegeben, dass alle Fristen für den Fall der Nichteinhaltung für alle Betroffenen bis zunächst zum 17. April 2020 verlängert werden. Die Regel 134 (2) EPÜ findet Anwendung (Störung der Zustellung oder Übermittlung der Post in einem Vertragsstaat).

Für die Durchführung der mündlichen Verhandlungen vor den Prüfungs- und Einspruchsabteilungen einerseits und vor den Beschwerdekammern andererseits gelten besondere Regeln. Mündliche Verhandlungen werden größtenteils nicht durchgeführt bzw. verschoben oder ausschließlich per Videokonferenz durchgeführt.

4. Fristverlängerung beim EUIPO

Alle Fristen vor dem EUIPO werden aufgrund der Corona-Situation bis zum 1. Mai 2020 verlängert. Dies gilt für alle Fristen in Eintragungs- und Widerspruchsverfahren, die zwischen dem 9. März 2020 und dem 30. April 2020 ablaufen.

5. Unsere Einschätzung

Die Maßnahmen des EPA und des EUIPO sind zu begrüßen. Die Fristverlängerungen verschaffen den Anmeldern sowohl Zeit als auch Rechtssicherheit, um angemessen über das weitere Vorgehen zu beraten. Da die Fristen automatisch und ohne Antrag verlängert werden, können die Ausgangsbeschränkungen bzw. Ausgangssperren in einigen europäischen Länder von Seiten der Parteien wie ein verlängertes Wochenende betrachtet werden. Diese Zeit wird in den Unternehmen und Kanzleien benötigt, um die derzeitige Corona-Situation auch organisatorisch bewältigen zu können.

Die Maßnahmen des DPMA erachten wir als unzureichend, aus dem folgenden Grund:

Auch wenn Anträge auf Wiedereinsetzung im vorliegenden Fall aufgrund der in vielen Ländern ausgerufenen nationalen Notstände in vielen Fällen gut begründet werden könnten, geht das DPMA offensichtlich davon aus, dass eine weitgehende operative Beeinträchtigung der Kanzleien und Unternehmen nicht vorliegt. Dies ist praxisfern. Es wäre zudem wünschenswert, wenn sich das DPMA mit anderen Patent- und Markenämtern in Europa besser koordinieren würde und die Regeln entsprechend anpassen würde. Alle Fristen sollten verlängert werden.

6. Rechtlicher Hinweis

Alle gemachte Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Es wird dringend empfohlend, sich in jedem Einzelfall einer Frist mit einem Patent- und Rechtsanwalt beraten zu lassen, damit keine Fristen übersehen werden. Dies gilt insbesondere in Zeiten der Corona-Situation, in der sich Fristen täglich ändern könnten.

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Deutsches Recht, Europarecht, internationales Recht, Markenrecht, Patentrecht abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*