EPA: Abschaffung der 10-Tage-Regel für die Zustellungsfiktion.

Am 1. November 2023 wird das Europäische Patentamt (EPA) die 10-Tage-Regel für die Zustellungsfiktion von Dokumenten abschaffen. Nach der aktuellen Regel werden EPA-Mitteilungen zehn Tage nach dem auf dem Dokument angegebenen Datum als zugestellt betrachtet. Dementsprechend beginnen Fristen für diese Mitteilungen auch zehn Tage nach dem Datum der Benachrichtigung. Diese Regelung wird jedoch ab dem 1. November 2023 nicht mehr gelten.

Stattdessen besagt die neue Regelung, dass Dokumente als zugestellt gelten, sobald sie datiert sind. Wenn jedoch ein Dokument mehr als sieben Tage nach dem angegebenen Datum zugestellt wird, tritt eine Schutzklausel in Kraft. In solchen Fällen wird die Frist um die Anzahl der Tage verlängert, die sieben Tage überschreiten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Beweislast für die Zustellung weiterhin beim EPA liegt.

Diese Änderung der Regelung ist Teil der digitalen Transformation des EPA und betrifft speziell die Regeln 126(2), 127(2) und 131(2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Das EPA passt sich der angeblich zunehmenden Nutzung elektronischer Zustellung an, die die Wahrscheinlichkeit von Verzögerungen reduziert.

Zusammenfassend gewährleistet die Abschaffung der 10-Tage-Regel für die Dokumentenzustellung durch das EPA ab dem 1. November 2023, dass Dokumente als zugestellt gelten, wenn sie datiert sind, wodurch die Abhängigkeit von der bisherigen zehntägigen Regel reduziert wird. Wenn jedoch ein Dokument mehr als sieben Tage nach dem angegebenen Datum zugestellt wird, verlängert eine Schutzklausel die Frist entsprechend. Diese Änderungen zielen darauf ab, Prozesse zu optimieren und sich an die zunehmende Nutzung elektronischer Zustellungen im EPA anzupassen.

Unsere Einschätzung:

Die Abschaffung der 10-Tage-Regel für die Dokumentenzustellung durch das Europäische Patentamt (EPA) kann für seine Kunden einige Nachteile haben. Unserer Meinung nach hat die neue Regelung folgende potenzielle Nachteile:

  • Reduzierte Reaktionszeit: Mit der vorherigen 10-Tage-Regel hatten Kunden zusätzliche zehn Tage ab dem Benachrichtigungsdatum, um auf Fristen oder Anforderungen zu reagieren. Durch die Abschaffung dieser Regelung reduziert das EPA effektiv die Zeit, die Kunden zur Vorbereitung und Einreichung ihrer Antworten zur Verfügung steht.
  • Potenzial für versäumte Fristen: Nach der neuen Richtlinie wird bei Lieferung eines Dokuments mehr als sieben Tage nach dem angegebenen Datum die Frist verlängert. Es besteht jedoch immer noch das Risiko, dass Verzögerungen bei der Dokumentenzustellung zu versäumten Fristen führen können. Dies kann passieren, wenn das EPA Dokumente nicht rechtzeitig zustellt und Kunden versehentlich verlängerte Fristen überschreiten.
    • Beweislast bei Kunden: Obwohl die Beweislast für die Zustellung immer noch beim EPA liegt, können Kunden Schwierigkeiten haben, das genaue Datum des Erhalts im Falle von Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten nachzuweisen. Diese Beweislast kann von den Kunden akribische Aufzeichnungen und Nachweise des Dokumenteneingangs verlangen.
    • Anpassung der internen Abläufe: Die Änderung der Dokumentenzustellungsregeln erfordert möglicherweise von Kunden eine Anpassung ihrer internen Prozesse und Arbeitsabläufe, um rechtzeitige Antworten und Einhaltung neuer Fristen sicherzustellen. Diese Anpassung erfordert zusätzliche Ressourcen und kann während der Übergangszeit zu Störungen führen.
    • Abhängigkeit von elektronischer Zustellung: Während das EPA sich an die zunehmende Nutzung der elektronischen Zustellung anpasst, gibt es möglicherweise immer noch Kunden, die lieber auf traditionelle papierbasierte Kommunikation setzen. Diese Kunden können Schwierigkeiten haben, sich an die digitale Transformation anzupassen, insbesondere wenn ihnen zuverlässige Internetverbindungen fehlen oder technologische Barrieren bestehen.

    Insgesamt kann die Abschaffung der 10-Tage-Regel zwar darauf abzielen, Prozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern, kann jedoch bestimmte Nachteile und Herausforderungen für einige Kunden des EPA mit sich bringen. Die Anpassung an die neue Richtlinie und die Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften erfordern möglicherweise zusätzlichen Aufwand und Mühe.

    Print Friendly, PDF & Email
    Dieser Beitrag wurde unter Europarecht, Patentrecht abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    *