DPMA: Gebührenerhöhung zum 1. Mai 2022 und 1. Juli 2022

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird zum 1. Mai 2022 bzw. 1. Juli 2022 die Jahresgebühren für Patente und ergänzende Schutzzertifikate teilweise erhöhen.

Jahresgebühren können beim DPMA bis zu einem Jahr im Voraus gezahlt werden. Durch die Zahlung vor dem 1. Mai 2022 bzw. vor dem 1. Juli 2022 ist es möglich, noch vor der Gebührenerhöhung die Schutzrechte zu verlängern, so dass der Anmelder/Inhaber Gebrauch von den alten, günstigeren Gebühren machen kann.

1. Gebühren für Patente

Die Änderungen der Gebühren für Patentanmeldungen und Patente beim DPMA sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Für das 3. und 4. Patentjahr wurde die Gebühr (70 EUR) nicht erhöht.

Jahresgebühr für PatentjahrGebühr bis 30. Juni 2022 (EUR)Gebühr ab 1. Juli 2022 (EUR)
37070
47070
590100
6130150
7180210
8240280
9290350
10350430
11470540
12620680
13760830
14910980
151.0601.130
161.2301.310
171.4101.490
181.5901.670
191.7601.840
201.9302.030

2. Gebühren für Ergänzende Schutzzertifikate (SPC)

Die Änderung der Gebühren für Ergänzende Schutzzertifikate (SPC) beim DPMA sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Jahresgebühr für SchutzrechtsjahrGebühr bis 30. April 2022 (EUR)Gebühr ab 1. Mai 2022 (EUR)
12.6502.920
22.9403.240
33.2903.640
43.6404.020
54.1204.540
64.5204.980
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