Der russische Premierminister Michail Wladimirowitsch Mischustin hat am 6. März 2022 die Verordnung Nr. 299 erlassen, nach der Patentinhaber mit Sitz oder Staatsangehörigkeit in Staaten, die „unfreundliche Handlungen“ (Russ. „недружественные действия“) gegen Russland begangen haben, keinen Schadensersatz für Patentverletzungen erhalten können. Die Verordnung stützt sich auf das Russische Zivilgesetzbuch, nach der die Regierung ermächtigt wird, im Falle der unbedingten Notwendigkeit zur Gewährung der Verteidigung oder der Sicherheit des Staates, dem Leben und der Gesundheit der Zivilbevölkerung die allgemeine Verwendung von Erfindungen, Gebrauchsmustern und Designs auch ohne die Zustimmung der Inhaber nach kurzer Mitteilung und bei angemessener Entschädigung zu erlauben. Mit der Verordnung wird die angemessene Entschädigung für Inhaber mit Sitz oder Staatsangehörigkeit in „unfreundlichen Staaten“ auf einen Wert von 0 % festgesetzt.
Zu den „unfreundlichen Staaten“ zählen gemäß Verordnung Nr. 430-p vom 5. März 2022 unter anderem alle EU-Länder, darunter auch Deutschland, aber auch die Schweiz, Kanada, die USA, Großbritannien, Australien, Japan, Südkorea, Neuseeland, Singapur, Taiwan und Norwegen gezählt.
Mit diesem Schritt werden die Patentrechte von Inhabern mit Sitz oder Staatsangehörigkeit in“unfreundlichen Staaten“ erheblich entwertet. Es ist derzeit unklar, ob neben dem Anspruch auf Schadensersatz bei einer Patentverletzung auch die Verbietungsrechte gegen Dritte sowie auch weitere Rechte aus dem Patent nicht mehr durchgesetzt werden können.
Patentanmelder und Inhaber von Schutzrechten in Russland sollten sich fragen, ob eine Weiterverfolgung der Schutzrechte unter diesen Rahmenbedingungen noch sinnvoll ist. Den Kosten für die Durchführung eines Patenterteilungsverfahrens vor dem Russischen Patentamt Rospatent würde selbst bei erfolgreichem Abschluss ein gewerbliches Schutzrecht mit möglicherweise nur zweifelhaftem Wert bei der Abwehr von Plagiarismus in Russland gegenüberstehen.