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EPA schafft handschriftliche Änderungen ab

Gemäß einer am 11. Dezember 2013 veröffentlichten Mitteilung des Europäischen Patentamtes (EPA) werden ab dem 1. Januar 2014 amtsseitig keine handschriftlich geänderten Anmeldeunterlagen mehr angenommen – dies in Anwendung der Regeln 49 und 50 EPÜ. Zur vollständigen Mitteilung des EPA siehe … Weiterlesen

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