Irland: Londoner Übereinkommen tritt am 1. März 2014 in Kraft

Irland: Londoner Übereinkommen tritt am 1. März 2014 in Kraft

Nachdem Irland die Beitrittsurkunde zum Londoner Übereinkommen (über die Anwendung des Art. 65 EPÜ) am 25. November 2013 hinterlegt hatte, trat das Übereinkommen für Irland zum 1. März 2014 in Kraft. Irland hatte bereits 2012 seine nationale Gesetzgebung angepasst: Für in französischer oder deutscher Sprache erteilte europäische Patente entfielen bei der Validierung in Irland die Übersetzungserfordernisse. Mit dem formellen Beitritt bekräftigte Irland die Modernisierung und Vereinfachung des Sprachenregimes.

Update (Stand: 17. Juni 2026)

Das Londoner Übereinkommen gilt für Irland unverändert fort und reduziert weiterhin die Übersetzungskosten bei der Validierung europäischer Patente. Da das Übereinkommen auf dem EPÜ und nicht auf EU-Recht beruht, ist es vom Brexit unberührt geblieben – auch das Vereinigte Königreich bleibt Vertragspartei. Mit dem Start des europäischen Einheitspatents (1. Juni 2023) steht für teilnehmende Staaten ergänzend ein weitgehend übersetzungsfreier Schutzweg zur Verfügung.

Foto: © James Jordan, [CC BY-ND 2.0]

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