Prioritätsbelege: Formalitäten und Fristen in Deutschland und Europa

Prioritätsbelege in Deutschland und EuropaAnmelder von Patenten, Marken und Geschmacksmustern in Europa und Deutschland haben häufig Fragen bezüglich der zu beachtenden Formalitäten und Fristen für eine Anerkennung des Zeitranges (Priorität) ihrer früher eingereichten Anmeldung.

Die Formalitäten und Fristen für die Einreichung entweder eines Prioritätsbelege, d.h. einer beglaubigten Kopie der Prioritätsunterlagen, oder einer einfachen Kopie der Prioritätsunterlagen unterscheiden sich erheblich, je nachdem, bei welchem Patent- oder Markenamt die Anmeldung eingereicht wurde und für welche Schutzrechtsart die Priorität beansprucht wird.

Die nachfolgenden Tabellen fasst typische Szenarien zusammen, in denen ein Prioritätsbeleg oder eine einfache Kopie der Prioritätsunterlagen innerhalb bestimmter Fristen eingereicht werden müssen, einschließlich der Rechtsfolgen, falls der Anmelder die Fristen zur Einreichung der Unterlagen versäumt hat.

1. Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Anmeldung für: benötigte Unterlagen: Fristen: Rechtsfolge bei Fristversäumnis:
Patent¹ Kopie der Prioritäts-unterlagen 16 Monate ab Prioritätsdatum Verlust des Prioritätsrechts, Wiedereinsetzung ggf. möglich
Gebrauchs-
muster
Kopie der Prioritäts-
unterlagen
16 Monate ab Prioritätsdatum Verlust des Prioritätsrechts, Wiedereinsetzung ggf. möglich
Marke¹ Kopie der Prioritäts-unterlagen 2 Monate ab Erhalt einer entsprechenden  Amtsmitteilung Verlust des Prioritätsrechts, Wiedereinsetzung ggf. möglich
Geschmacks-muster² Kopie der Prioritäts-unterlagen 16 Monate ab Prioritätsdatum Verlust des Prioritätsrechts, Wiedereinsetzung ggf. möglich

¹ Eine beglaubigte Kopie der Prioritätsunterlagen (Prioritätsbeleg) muss nicht eingereicht werden, wenn die Priorität für eine Patent- oder Markenanmeldung beansprucht wird, siehe: BlPMZ 69, 2 undBPatGE 21, 169.

² Eine beglaubigte Kopie der Prioritätsunterlagen (Prioritätsbeleg) muss nicht eingereicht werden, wenn die Priorität für eine Gebrauchsmusteranmeldung beansprucht wird, siehe: Mitt. PräsDPA Bl. 88, 26 and Bl. 69, 2.

 2. Europäisches Patentamt (EPA)

Anmeldung für: benötigte Unterlagen: Fristen: Rechtsfolge bei Fristversäumnis:
europäisches Patent beglaubigte Kopie¹² der Prioritäts-unterlagen (Prioritätsbeleg) 16 Monate ab Prioritätsdatum Aufforderung gemäß Regel 59 EPÜ; beglaubigte Kopie kann noch innerhalb einer Frist von 2 Monaten eingereicht werden

¹ Das Einreichen einer beglaubigten Kopie der Prioritätsunterlagen (Prioritätsbeleg) ist grundsätzlich gemäß Regel 53 (1) EPÜ erforderlich. Falls der Prioritätsbeleg jedoch gemäß Regel 40 (3) EPÜ oder einem Antrag gemäß Regel 56 EPÜ dem Amt zur Verfügung gestellt worden ist, muss kein Prioritätsbeleg mehr eingereicht werden.

² Gemäß Regel 53 (2) EPÜ und der Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Patentamtes vom 9. August, 2012 (OJ 2012, 492) nimmt das EPA einen Prioritätsbeleg kostenlos in die Akte der europäischen Patentanmeldung auf, wenn die vorherige Anmeldung eine europäische Patentanmeldung, eine internationale Patenanmeldung, die beim EPA eingereicht wurde, eine chinesische Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung, die an oder nach dem 3. September 2012 eingereicht worden ist, eine japanische Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung, eine US-amerikanische vorläufige oder nicht-vorläufige Patentanmeldung (US provisional or non-provisional patent application) oder eine südkoreanische Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ist.

3. Amt der Europäische Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)

Anmeldung für: benötigte Unterlagen: Fristen: Rechtsfolge bei Fristversäumnis:
Unionsmarke Kopie der Prioritäts-unterlagen 3 Monate ab Einreichung der Anmeldung Verlust des Prioritätsrechts, Wiedereinsetzung ggf. möglich
Gemeinschafts-geschmacksmuster (RCD) beglaubigte Kopie¹ der Prioritäts-unterlagen (Prioritätsbeleg) 3 Monate ab Einreichung der Anmeldung Prüfer versendet eine Aufforderung, die Prioritätsbelege innerhalb einer Frist von zwei Monaten einzureichen

¹ Die Prioritätsunterlagen (Prioritätsbelege) können im Original oder in Form einer genauen Kopie eingereicht werden. Falls das Originaldokument des Musters in Farbe eingereicht worden ist, muss die Kopie ebenfalls in Farbe eingereicht werden – siehe Entscheidung des Präsidenten Nr. EX-03-05.

4. Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO)

Anmeldung für: benötigte Unterlagen: Fristen: Rechtsfolge bei Fristversäumnis:
Patent beglaubigte Kopie der Prioritätsunterlagen (Prioritätsbeleg) 16 Monate ab Prioritätsdatum keine Rechtsfolge in der internationalen Phase
internationale Marken-registrierung (IR)  – (nur die Daten der Basisanmeldung) bei Einreichung des Antrages auf internationale Registrierung  –
internationale Musterregistrierung – (nur die Daten der Basisanmeldung) 2 Monate ab Einreichung des Antrages auf internationale Registrierung  –

Update (28. März 2016): Dieser Artikel wurden in Bezug auf die durch die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 eingeführten Änderungen aktualisiert.

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