Akteneinsicht beim DPMA

Am 7. Januar 2014 hat das Deutsche Patent- und Markenamt die elektronische Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten freigeschaltet. Damit besteht nun auch für das deutsche Amt die Möglichkeit, den Inhalt von Patent- und Gebrauchsmusterakten online einzusehen.

Die Akteneinsicht wurde erfreulicherweise direkt in das schon vorhandene DPMAregister integriert. So findet sich – wenn Akteneinsicht verfügbar – bei der Ansicht der Treffer im DPMAregister in der unteren Zeile ein neuer Button „Akteneinsicht“. Über diesen gelangt man zur Ansicht der in der Akte befindlichen Dokumente.

Abb. 1: Der neue Zugang zur Akteneinsicht in DPMAregister

Abb. 1: Der neue Zugang zur Akteneinsicht in DPMAregister

Ist die Akteneinsicht nicht verfügbar, so kann sie bei anhängigen Akten über einen entsprechenden Link angefordert werden. Ältere schon geschlossene Akten scheinen nicht mehr digitalisiert zu werden, da bei diesen Akten dieser Link nicht vorhanden ist.

Abb. 2: Die Akteneinsicht (Beispiel)

Abb. 2: Die Akteneinsicht (Beispiel)

Die Akteneinsicht selbst präsentiert sich im einfach gehaltenen Design des DPMAregisters. Die einzelnen Dokumente lassen sich einzeln auswählen, speichern und ausdrucken.

Damit wären wir auch schon beim Wermutstropfen der aktuellen Fassung der Akteneinsicht. Verglichen mit der inzwischen sehr komfortablen Ansicht des benachbarten Europäischen Patentamts ist die Lösung des DPMA geradezu spartanisch. So lassen sich mehrere Dokumente nicht gesammelt herunterladen, was gerade bei längeren Akten die Durchsicht der Dokumente sehr stark erschwert. Auch heißen alle einzelnen geöffneten PDF-Dokumente „akteneinsicht.pdf“, so dass der Name beim Speichern immer entsprechend geändert werden muss. Gerade wenn das DPMA – wie in der Pressemitteilung angegeben – die elektronische Akteneinsicht als Alternative zur herkömmlichen Akteneinsicht anführt, bleibt zu hoffen, dass zumindest das Herunterladen und Ansehen des gesamten Akteninhalts in einer PDF in naher Zukunft ermöglicht wird.

Die Akteneinsicht umfasst alle wichtigen Unterlagen (z.B. Anmeldeunterlagen, Erfinderbenennungen, Prüfungsbescheide, Erwiderungen, etc.). Es fehlen allerdings die Dokumente zur Entrichtung von Gebühren. Insofern ist man bei der Recherche nach der Zahlung von Jahresgebühren weiterhin auf die Angaben im Register angewiesen.

Aktuell sind folgende Akten einsehbar:

  • Alle Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, für die seit dem 21. Januar 2013 ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt wurde,
  • alle ab dem 21. Januar 2013 veröffentlichten erteilten Patente und eingetragenen Gebrauchsmuster und
  • alle Patentanmeldungen, die ab dem 21. Januar 2013 beim DPMA eingereicht und bereits offengelegt wurden.

Insgesamt ist die elektronische Akteneinsicht ein erfreulicher Schritt des DPMA in das aktuelle Zeitalter, nachdem fast alle Ämter der wichtigen Industriestaaten inzwischen eine solche Akteneinsicht eingeführt haben.

Weitere Informationen finden sich in der Mitteilung Nr. 12/13 oder in der Pressemitteilung des DPMA.

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