Wie das Europäische Patentamt in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung bekannt gegeben hat, wird am 1. März 2015 das Abkommen über die Validierung von europäischen Patenten in Marokko in Kraft treten. Mit Marokko erkennt erstmals in der Historie des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) ein nicht-europäischer Staat bzw. Drittstaat europäische Patente auf seinem Staatsgebiet an.
Mit Inkrafttreten des Abkommens mit Marokko wird es somit möglich, durch ein vom Europäischen Patentamt (EPA) erteiltes europäisches Patent Schutz in Marokko zu erlangen. Ein nationales Erteilungsverfahren in Marokko ist nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist allerdings die Entrichtung einer sogenannten Validierungsgebühr, die innerhalb einer Frist zu entrichten ist, die praktischerweise mit der Frist für die Entrichtung von Erstreckungsgebühren für europäischen Erstreckungsstaaten (derzeit Montenegro und Bosnien und Herzegowina) gleich läuft, also 6 Monate ab dem Hinweis auf die Veröffentlichung des europäischen Rechercheberichts endet. Für Euro-PCT-Anmeldungen ist die Validierungsgebühr innerhalb der Frist für den Eintritt in die europäische Phase vor dem EPA zu entrichten.
Insgesamt kann damit – unter Berücksichtigung der derzeitigen Erstreckungsstaaten – über ein europäisches Patenterteilungsverfahren Patentschutz in insgesamt 41 (inner- und außereuropäischen) Staaten erlangt werden.
Kommentar:
Die Zusammenarbeit des EPA mit Staaten, die dem EPÜ nicht beitreten (können), aber die Wirkung europäischer Patente anerkennen, war eine interessante Entwicklung. Offen war, wie viele Anmelder die Validierung in Marokko tatsächlich nutzen würden, und warum Marokko nicht den Weg über die afrikanischen Regionalorganisationen (ARIPO oder OAPI) gewählt, sondern ein Validierungsabkommen mit dem EPA geschlossen hatte.
Update (Stand: 17. Juni 2026)
Marokko ist weiterhin Validierungsstaat (für europäische Anmeldungen ab dem 1. März 2015). Der Kreis der Validierungsstaaten ist seither gewachsen: Aktuell sind es Marokko, Tunesien (seit 1. Dezember 2017), Kambodscha (seit 1. März 2018), Georgien und Laos (seit 1. April 2025). Die seinerzeit genannte Gesamtzahl der erreichbaren Staaten ist überholt. Zu beachten ist die begriffliche Klarstellung: Ein Validierungsabkommen ist kein „Beitritt zum EPÜ“ – Validierungsstaaten werden nicht Mitglied der Europäischen Patentorganisation. Ein echter Beitritt ist hingegen jüngst erfolgt: Die Republik Moldau, zuvor selbst Validierungsstaat, ist am 1. Juni 2026 als 40. Mitgliedstaat dem EPÜ beigetreten und wird seitdem in europäischen Anmeldungen automatisch benannt.
Vielen Dank für den Artikel. In Kürze wird zusätzlich ein Validierungsabkommen mit Tunesien in Kraft treten, siehe:
http://www.spoor.com/articles/Patent_developments_between_Europe_and_North_Africa-_Validation_of_European_patents_imminent_in_Morocco_and_Tunisia-517.html
Hallo Marc,
du hast völlig Recht. Das strategische Abkommen zwischen dem EPA und Tunesien wurde bereits am 4. Julli 2014 unterzeichnet.
http://www.epo.org/news-issues/news/2014/20140704.html
Es fehlt allerdings noch die Ratifizierung des Abkommens durch das tunesische Parlament.
Es gibt noch ein weiteres Abkommen mit der Republik Moldau aus dem Jahr 2013. Auch hier fehlt noch die Umsetzung in nationales Recht.
http://www.epo.org/news-issues/news/2013/20131021_de.html