Moldau tritt dem EPÜ bei

Die Republik Moldau ist am 1. Juni 2026 als 40. Mitgliedstaat dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) beigetreten. Aus einer einzigen europäischen Patentanmeldung lassen sich damit nun 40 Staaten erreichen.

Was sich für Anmelder ändert

Für europäische Patentanmeldungen mit einem Anmeldetag ab dem 1. Juni 2026 wird Moldau – wie die übrigen 39 Mitgliedstaaten – automatisch benannt; eine gesonderte Validierungsgebühr fällt nicht mehr an. So lässt sich aus einer einzigen Anmeldung Schutz in 40 Staaten erlangen, ohne Erstreckungs- oder Validierungsgebühren zahlen zu müssen.

Für Anmeldungen mit einem früheren Anmeldetag gilt das bisherige Regime fort: Schutz in Moldau ist dort weiterhin nur über die Validierung zu erreichen. Konkret bleibt Moldau für europäische Anmeldungen mit einem wirksamen Anmeldetag zwischen dem 1. November 2015 und dem 31. Mai 2026 als Validierungsstaat verfügbar. Bei laufenden Verfahren sollte daher geprüft werden, welcher Weg – Validierung oder automatische Benennung – im konkreten Fall einschlägig ist.

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