Moldawien: Beitritt zum EPÜ

Fahne MoldawienWie das Europäische Patentamt in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung bekannt gegeben hat, ist am 1. November 2015 das Abkommen über die Validierung von europäischen Patenten in Moldawien (offiziell: „Republik Moldau“, MD) in Kraft getreten. Mit Moldawien erkennt nach Marokko ein weiterer Validierungsstaat europäische Patente auf seinem Staatsgebiet an.

Mit Inkrafttreten des Abkommens mit Moldawien wird es somit möglich, durch ein vom Europäischen Patentamt (EPA) erteiltes europäisches Patent Schutz in Moldawien zu erlangen. Ein nationales Erteilungsverfahren in Moldawien ist nicht mehr notwendig. Voraussetzung für den Patentschutz ist die Entrichtung einer sogenannten Validierungsgebühr (derzeitiger Betrag der Gebühr: 200 EUR), die innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dem Hinweis auf die Veröffentlichung des europäischen Rechercheberichts entrichtet werden muss. Für Euro-PCT-Anmeldungen ist die Validierungsgebühr innerhalb der Frist für den Eintritt in die europäische Phase vor dem EPA zu entrichten.

Nach der Erteilung des europäischen Patents muss zur Validierung in Moldawien eine Übersetzung der vollständigen Erteilungsunterlagen, d.h. der detaillierten Beschreibung, Ansprüche und Figuren ins Moldawische bei der State Agency on Intellectual Property in Moldawien eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung dieser Übersetzung sowie der Zahlung einer Veröffentlichungsgebühr läuft drei Monate ab der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung im Europäischen Patentblatt ab.

Insgesamt kann damit unter Berücksichtigung der derzeitigen Erstreckungs- und Validierungsstaaten über ein europäisches Patenterteilungsverfahren ein Patentschutz in insgesamt 42 (inner- und außereuropäischen) Staaten erlangt werden.

Kommentar:

Seit dem Jahr 2010 hat das Europäische Patentamt Validierungsabkommen mit insgesamt drei Nicht-EPÜ-Staaten geschlossen (siehe Tabelle unten).

Es ist zu erwarten, dass zukünftig weitere Validierungsabkommen zwischen dem Europäischen Patentamt und Drittstaaten abgeschlossen werden.

Länder: Abkommen: Tag der Unterzeichnung: Tag des Inkrafttretens:
Marokko (MA) Abkommen zwischen der Regierung des Königreichs Marokko und der Europäischen Patentorganisation über die Validierung Europäischer Patente 17. Dezember 2010 1. März 2015
Moldawien (MD) Abkommen zwischen der Regierung der Republik Moldau und der Europäischen Patentorganisation über die Validierung Europäischer Patente 16. Oktober 2013 1. November 2015
Tunesien (TN) Abkommen zwischen der Regierung der Tunesischen Republik und der Europäischen Patentorganisation über die Validierung Europäischer Patente 3. Juli 2014

Tabelle wurde zuletzt aktualisiert am: 15. Januar 2016.

Foto: © Maxence, [CC BY 2.0]

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2 Antworten zu Moldawien: Beitritt zum EPÜ

  1. Holger sagt:

    Kann es sein, dass die Validierungsgebühren sich von Land zu Land unterscheiden? Bei Marokko waren es doch 240 EUR? Oder sind die Gebühren reduziert worden?

    Es wäre einfacher, wenn die Gebühren für alle Länder einheitlich hoch wären, wie dies bei den Erstreckungsstaaten auch der Fall war.

  2. Hallo Holger,

    nach meinen Kenntnisstand wird die Höhe der Validierungsgebühr von den nationalen Behörden des jeweiligen Validierungsstaates bestimmt. Das Europäische Patentamt hat auf die Gebührenhöhe zunächst keinen Einfluss, erhält aber einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz der eingenommenen Gebühr als Verwaltungsgebühr bzw. Bearbeitungsentgeld.

    Hierzu noch folgende persönliche Anmeldung:

    Der Umstand, dass insbesondere kleinere Staaten im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl oder ihres Bruttosozialproduktes vergleichsweise hohe Gebühren erheben (wie dies auch bei Jahresgebühren, Benennungsgebühren usw. zu beobachten ist) ist ein generelles Problem.

    Man stelle sich vor, in den USA würde der Staat Mississippi – mit ebenfalls ca. 3 Mio. Einwohnern ähnlich bevölkert wie die Republik Moldowa – eine Anmeldegebühr in Höhe von 219 US-$ dafür verlangen, dass eine beim US-Patent- und Markenamt eingereichte Patentanmeldung lediglich mit dem Optionsrecht verbunden wäre, nach Erteilung im Staat Mississippi eine Schutzwirkung zu entfalten.

    Eine geringere Gebühr oder gar keine Gebühr für die Benennung, Erstreckung oder mögliche Validierung in den EPÜ-, Erstreckungs- und Validierungsstaaten wäre aus meiner Sicht sinnvoller, auch wenn sich die nationalen Behörden dann eventuell durch andere Schutzrechte oder Aufgaben querfinanzieren müssten. In der Praxis relativieren sich die Kosten jedoch ohnehin wieder, da nur äußerst wenige Anmelder in Moldawien validiert werden (auch alleine aufgrund der hohen Kosten für die notwendige Übersetzung der Patentschrift ins Moldawische bzw. Rumänische).

    Nach Information des Patentamtes in Moldawien (AGEPI) wurden im Jahr 2009 lediglich 339 nationale Patentanmeldungen hinterlegt (siehe: http://agepi.md/ro/node/5355). Insgesamt waren zum 1. Januar 2010 5349 Patente aktiv. Es könnte sein, dass diese Zahl jetzt etwas steigt, wenn in Moldawien validierte europäische Patente in Konkurrenz zu eurasischen Patenten mit Wirkung für Moldawien treten.

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