Kambodscha: Beitritt zum EPÜ

Wie das Europäische Patentamt in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung bekannt gegeben hat, ist am 23. Januar 2017 das Abkommen zwischen der Regierung
des Königreichs Kambodscha (offiziell: „Preăh Réachéanachâk Kâmpŭché“, KH)und der Europäischen Patentorganisation über die Validierung Europäischer
Patente in Kraft getreten. Mit Kambodscha erkennt nun das erste asiatische Validierungsstaat europäische Patente auf seinem Staatsgebiet an.

Mit Inkrafttreten des Abkommens mit Kambodscha wird es somit möglich, durch ein vom Europäischen Patentamt (EPA) erteiltes europäisches Patent Schutz im Königreich Kambodscha zu erlangen. Ein nationales Erteilungsverfahren in Kambodscha ist nicht mehr notwendig. Voraussetzung für den Patentschutz ist die Entrichtung einer sogenannten Validierungsgebühr (voraussichtlicher Betrag der Gebühr: 200 EUR), die innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dem Hinweis auf die Veröffentlichung des europäischen Rechercheberichts entrichtet werden muss. Für Euro-PCT-Anmeldungen ist die Validierungsgebühr innerhalb der Frist für den Eintritt in die europäische Phase vor dem EPA zu entrichten.

Nach der Erteilung des europäischen Patents muss zur Validierung in Kambodscha eine Übersetzung der vollständigen Erteilungsunterlagen, d.h. der detaillierten Beschreibung, Ansprüche und Figuren in die Khmer-Sprache bei Ministry of Commerce, Intellectual Property Division in Kambodscha eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung dieser Übersetzung sowie der Zahlung einer Veröffentlichungsgebühr läuft drei Monate ab der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung im Europäischen Patentblatt ab.

Insgesamt kann damit unter Berücksichtigung der derzeitigen Erstreckungs- und Validierungsstaaten über ein europäisches Patenterteilungsverfahren ein Patentschutz in insgesamt 43 (inner- und außereuropäischen) Staaten erlangt werden.

Kommentar:

Seit dem Jahr 2010 hat das Europäische Patentamt Validierungsabkommen mit insgesamt vier Nicht-EPÜ-Staaten geschlossen (siehe Tabelle unten).

Es ist zu erwarten, dass zukünftig weitere Validierungsabkommen zwischen dem Europäischen Patentamt und Drittstaaten abgeschlossen werden.

Länder: Abkommen: Tag der Unterzeichnung: Tag des Inkrafttretens:
Marokko (MA) Abkommen zwischen der Regierung des Königreichs Marokko und der Europäischen Patentorganisation über die Validierung Europäischer Patente 17. Dezember 2010 1. März 2015
Moldawien (MD) Abkommen zwischen der Regierung der Republik Moldau und der Europäischen Patentorganisation über die Validierung Europäischer Patente 16. Oktober 2013 1. November 2015
Tunesien (TN) Abkommen zwischen der Regierung der Tunesischen Republik und der Europäischen Patentorganisation über die Validierung Europäischer Patente 3. Juli 2014 1. Dezember 2017
Kambodscha (KH) Abkommen zwischen der Regierung
des Königreichs Kambodscha und der Europäischen Patentorganisation über die Validierung Europäischer Patente
23. Januar 2017

Tabelle wurde zuletzt aktualisiert am: 5. Dezember 2017.

Foto: © iwishmynamewasmarsha, [CC BY NC 2.0]

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Eine Antwort zu Kambodscha: Beitritt zum EPÜ

  1. Das Validierungsabkommen zwischen der EPO und Tunesien ist seit dem 1. Dezember 2017 in Kraft.

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