Andorra: Neues Patentgesetz und Validierungsabkommen mit dem EPA

Andorra flagDerzeit verhandelt Andorra mit dem Europäischen Patentamt (EPA) über ein Abkommen über die Validierung europäischer Patente in Andorra (Validierungsabkommen) sowie beabsichtigt, dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patentzusammenarbeitsvertrag oder PCT (nach dem engl. „Patent Cooperation Treaty“)) beizutreten. Beide Verträge könnten entweder Ende 2016 oder in der ersten Hälfte 2017 in Kraft treten.

Ab dem 25. Januar 2016 ist es zudem möglich, nationale Patentanmeldungen direkt in Andorra anzumelden. Nationale Patentanmeldungen werden nicht materiell geprüft, sofern es nicht offensichtlich ist, dass die Erfindung nicht neu ist. In der Regel wird das Verfahren sich somit auf eine einfache Hinterlegung beschränken.

Im Falle eines Verletzungsverfahrens ist es jedoch die Obliegenheit des Patentinhabers, die Patentfähigkeit der Erfindung, d.h. Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit, nachzuweisen. Andernfalls kann das Schutzrecht nicht durchgesetzt werden.

Patentanmeldungen können in Katalanisch, Spanisch, Englisch oder Französisch eingereicht werden. Sofern die Anmeldeunterlagen in Spanisch, Englisch oder Französisch, eingereicht werden, muss eine Übersetzung der Ansprüche ins Katalanische nachreichen.

Andorra ist bereits Vertragsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ). Aus diesem Grund kann der Anmelder in einer nationalen Patentanmeldung in Andorra die Priorität einer oder mehrerer Patentanmeldungen beanspruchen, die in einem Vertragsstaat des PVÜ oder der Welthandelsorganiation (WTO) eingereicht worden ist.

Foto: © Alessandro Grussu, [CC BY-NC-ND 2.0]

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