KMU-Patentaktion als wichtiges Finanzierungsmittel für KMUs

Fördergelder durch KMU-Patentaktion Unternehmen, die ihren Geschäftssitz, eine Zweigniederlassung oder eine Produktionsstätte in Deutschland haben, können auf Antrag durch die sogenannte KMU-Patentaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) staatliche finanzielle Unterstützung bei der Ausarbeitung und Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen, z.B. Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen, erhalten.

Der Antrag selbst ist für das Unternehmen kostenfrei. Die Vermittlung erfolgt in der Regel durch einen qualifizierten SIGNO-Partner.

Wer kann durch die KMU-Patentaktion gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die folgende Qualifizierungen kumulativ erfüllen:

  1. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe weist Geschäftssitz, Zweigniederlassung oder Produktionsstätte in Deutschland auf
  2. Unternehmen beschäftigt bis zu 250 Mitarbeiter und weist entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR auf
  3. Unternehmen hat in den letzten 5 Jahren keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung eingereicht

Diese Qualifizierungen sind jeweils auf das Unternehmen als Antragsteller personenbezogen. Hat der Unternehmer mehrere verschiedene Unternehmen, z.B. besitzt mehrere Kapitalgesellschaften oder ist Gesellschafter mehrere Personengesellschaften, so können Anträge für jedes einzelne Unternehmen gestellt werden, da in diesem Fall keine Personenidentität vorliegt.

Was wird gefördert?

Die Förderung durch die KMU-Patentaktion erfolgt in bis zu fünf Teilpaketen (TP1 bis TP5). Gefördert werden 50 % der entstehenden Kosten bis zur Höhe des Förderhöchstbetrages (insgesamt 8.000 EUR), die allerdings vom Unternehmen zunächst vorgestreckt werden müssen.

1. Teilpaket (TP1): Recherche zum Stand der Technik

Eine qualitativ hochwertige Recherche zum Stand der Technik ist in der Regel Voraussetzung, um die Erteilungschancen einer Patentanmeldung abschätzen zu können und um die bestmögliche Basis für das Anmeldeverfahren zu schaffen. In Rahmen des TP1 wird die Recherche in einschlägigen Datenbanken sowie die ergänzenden konventionellen Recherchen durch erfahrene Dienstleister, z.B. einen Patentanwalt oder Patentrechercheur, gefördert.

Maximale Fördersumme: 800,00 EUR.

2. Teilpaket (TP2): Kosten-Nutzen-Analyse

Durch eine Kosten-Nutzen-Analyse wird geprüft, ob die Einreichung einer Patentanmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist. Durch die Analyse sollen Verwertungschancen frühzeitig abgeschätzt werden. Gefördert werden Recherchen in einschlägigen Quellen sowie ergänzende Fachgespräche mit SIGNO-Partnern. Als Alternative zur überschlägigen Kosten-Nutzen-Analyse kann auch eine weiterführende Technologie- oder Patentbewertung gefördert werden.

Maximale Fördersumme: 800,00 EUR

3. Teilpaket (TP3): Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung

In der TP3 wird die professionelle Ausarbeitung und Einreichung einer Patentanmeldung durch einen Patentanwalt gefördert. Durch eine qualitativ hochwertige Patentanmeldung soll verhindert werden, dass diese später beispielsweise wegen unklarer Formulierungen oder nicht ausreichender Offenbarung  vom Amt zurückgewiesen werden. Gefördert werden alle Leistungen eines Patentanwaltes, d.h. die Erstberatung, die Ausarbeitung und die Einreichung einer deutschen oder europäischen Patentanmeldung,  sowie alle amtlichen Gebühren, d.h. Anmelde- und Prüfungsantragsgebühren.

Maximale Fördersumme: 2.100 EUR

4. Teilpaket (TP4): Verwertung der Erfindung

Die wirtschaftliche Verwertung der geschützten Erfindung wird in der TP4 gefördert. Es werden die ersten Schritte bei der Verwertung, z.B. die Suche nach geeigneten Kooperationspartner, der Bau eines Prototypen, das Marketing, die Nutzung von Innovations- und Kooperationsbörsen sowie das Erstellen einer Marktübersicht teilfinanziert. Eine Patentbewertung sollte immer dann in Erwägung gezogen werden, wenn der Unternehmer die Erfindung nicht selbst verwerten kann und der Cashflow durch Lizenzeinnahmen generiert werden muss.

Maximale Fördersumme: 1.600 EUR

5. Teilpaket (TP5): Schutzrechtsanmeldungen im Ausland

Auch die Einreichung von Schutzrechten im Ausland, z.B. Patentanmeldungen in den USA, Japan und anderen Ländern, kann gefördert werden. Durch das TP5 sollen vor allem die Kosten des Patentanwaltes sowie der Auslandsanwälte bei der Einreichung von Schutzrechten, die Amtsgebühren im Ausland sowie die Übersetzungskosten abgedeckt werden.

Maximale Fördersumme: 2.700 EUR.

Zu beachten ist, dass die Teilpakete TP1 bis TP3 nur konsekutiv in Anspruch genommen werden, d.h. die TP2 ist nur dann förderwürdig, wenn in der TP1 (Stand-der-Technik-Recherche) kein neuheitsschädlicher Stand der Technik identifiziert wurde und die Patentanmeldung nur dann in der TP3 gefördert werden, wenn vorher die Kosten-Nutzen-Analyse in der TP2 positiv abgeschlossen wurde.

Es besteht darüber hinaus keine Pflicht, Teilpakete in Anspruch zu nehmen oder die Fördersumme vollständig auszuschöpfen. Die KMU-Patentaktion kann zudem jederzeit abgebrochen werden.

Wie stelle ich einen Förderantrag für die KMU-Patentaktion?

Anträge für die Teilnahme an der KMU-Patentaktion können direkt bei einem der SIGNO-Partner gestellt werden. Der SIGNO-Partner betreut das Unternehmen während der gesamten Laufzeit der Förderung.

Folgende aktuelle Unterlagen und Formblätter stehen zur Antragsstellung zur Verfügung (Stand Juni 2015):

  1. Antrag zur KMU-Patentaktion (pdf, 458 KB)
  2. De-minimis-Erklärung (pdf, 33 KB)
  3. Förderrichtlinien SIGNO 2012 (pdf, 139 KB)
  4. Erklärung zur KMU-Einstufung (pdf, 77 KB)
  5. SP-Erklärung (pdf, 12 KB)
  6. Netzwerkliste der SIGNO-Partner (pdf, 300 KB)
  7. Rahmenbedingungen KMU-Patentaktion (pdf, 483 KB)

Wann erfolgt die Rückerstattung?

Der Förderbetrag wird nach Abschluss aller Teilpakete (TP1 bis TP5) rückerstattet. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller nachweisen kann, dass die Rechnungen der von ihm beauftragten Dienstleister, z.B. der beauftragten Patentanwaltskanzlei oder des SIGNO-Partners, von ihm beglichen worden sind.

Folgende aktuelle Unterlagen und Formblätter stehen zur abschließenden Bearbeitung der Teilpakete und Beantragung der Fördermittel zur Verfügung (Stand Juni 2015):

  1. Projektblatt TP1 (pdf, 29 KB)
  2. Projektblatt TP2 (pdf, 35 KB)
  3. Projektblatt TP3 (pdf, 25 KB)
  4. Projektblatt TP4 (pdf, 33 KB)
  5. Projektblatt TP5 (pdf, 33 KB)

Worauf ist zu achten?

Gemäß Förderrichtlinien SIGNO muss der Antragsteller der KMU-Patentaktion sowohl mit dem Anmelder der Patentanmeldung als auch mit dem Adressat der durch den oder die Beratungsdienstleister (Patentanwalt und/oder SIGNO-Partner) in Rechnung gestellten Leistungen personenidentisch sein.

Hierdurch ergeben sich sehr häufig Probleme in der Praxis, vor allem wenn der Antragsteller eine natürliche Person oder Personengruppe ist. Während der Antragsteller der KMU-Patentaktion zwangsläufig handelsrechtlich als Unternehmer auftreten sollte, unterscheidet das Deutsche Patent- und Markenamt lediglich zivilrechtlich zwischen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengruppen. Die Angabe der  handelsrechtliche Firmierung ist in den Erteilungsanträgen des Deutschen Patent- Markenamtes wie auch des Europäischen Patentamtes bei Privatpersonen wie auch bei Personengruppen nicht vorgesehen.

Sofern der Antragsteller der KMU-Patentaktion beispielsweise ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Rückfragen oder Mängelbescheiden des Patentamtes, im Patenterteilungsantrag lediglich den bürgerlichen Namen des Kaufmannsanzugeben. Die Rechnung sollte dagegen auf die Firma des Kaufmanns ausgestellt sein, dies ebenfalls bereits aus steuerlichen Gründen.

Entsprechend sollten im Falle einer Personengesellschaft, d.h. einer BGB-Gesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft, die Einzelnamen der Gesellschafter im Erteilungsantrag angegeben werden, wie auch die Privatadressen der einzelnen Gesellschafter. Dagegen muss die Rechnung auch hier wiederum auf die BGB-Gesellschaft ausgestellt werden, damit die vorgestreckten Kosten durch die KMU-Patentaktion erstattet werden können.

Foto: © Tatjana Balzer – Fotolia.com

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Eine Antwort zu KMU-Patentaktion als wichtiges Finanzierungsmittel für KMUs

  1. Update (11. Juni 2015): Ich habe die Unterlagen für die Antragstellung aktualisiert. Es sollte die neueste Version des Adobe Acrobat Readers verwendet werden, um alle Funktionen der Formulare nutzen zu können.

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