HABM: Neue Webseite online

OHIM: Neue Webseite ab heute onlineEin Besuch der Webseite des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt in Europa (HABM) zeigt, dass sowohl die Funktionalitäten als auch das Design der neuen im Vergleich zur bisherigen Webseite stark geändert wurden. Eine Pressemitteilung des HABM zur Online-Schaltung der neuen Webseite findet sich hier.

Die Presseerklärung (derzeit nur in englischer Sprache) lässt sich wie folgt übersetzen:

„Die neue Webseite des HABM zeigt eine neue Online-Gestaltung und Präsentation des Amtes. Die Webseite wurde in Zusammenarbeit mit den Benutzern entwickelt, die die Funktionalitäten getestet und wertvolle Hinweise während des Entwicklungsprozesses beigesteuert haben.

Über die letzten Monate haben die Tests und die Entwicklung der Webseite einen Höhepunkt erreicht. Die Webseite umfasst nun mehrere neue Funktionalitäten, welche die Online-Einreichung benutzerfreundlicher gestalten.

Die Änderungen für die Benutzer sind in dem Handbuch der Markenpraxis aufgeführt, welches unter anderem die Allgemeine Mitteilung hinsichtlich der Allgemeinen Praxis der Allgemeinen Bezeichnungen der Nizzaklassen-Überschriften (sic!, „Common Communication on the Common Practice on the General Indications of the Nice Class Headings“, veröffentlicht am 20. November 2013) implementiert. Diese Änderungen treten am Tag der Veröffentlichung der neuen Webseite in Kraft.

Der neue Bereich für Benutzer ersetzt MyPage und ist eine vollständig sichere Plattform, die es dem Benutzer erlaubt, den Lebenszyklus von Marken und Designs zu überwachen. In diesem Bereich ist es unter anderem möglich, persönliche Details zu ändern, unseren News-Feed zu abonnieren, Verlängerungserinnerungen einzufügen oder Gemeinschaftsmarken Dritter zu überwachen.

Zusätzlich wird es durch das neue E-Filing-Wizard auch nicht-professionellen Benutzern ermöglicht, in fünf Schritten Schutzrechtsanmeldungen einzureichen – dies unter Verwendung einer beliebigen EU-Sprache. Die Anwendung kann zu jeder Zeit während des Einreichungsvorgangs abgespeichert werden.

Das neue E-Filing wird auch andere neue Navigationsfunktionen einführen, wie beispielsweise Taxonomie, eine intuitive, marktorientierte Hilfe zur Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Nizza-Klassifizierung.

Zudem wurde das Navigationssystem vollständig reorganisiert, wobei die Belange der professionellen Benutzer wie auch nicht-professionellen Benutzer berücksichtigt wurden.“

Am Morgen des 3. Dezember 2013 betrug die Ladezeit der Webseite aus Deutschland etwa eine halbe Minute. Zudem erhielten wir Seitenladefehler auf mehreren Unterseiten. Wir empfehlen, die Seite zu testen, sobald die technischen Anfangsschwierigkeiten auf Seiten des HABM behoben worden sind.

Update (6.12.2013): Als wir heute eine Mitteilung des HABM über den sicheren Kundenbereich (bisher: MyPage, diese Benennung wurde wohl aufgegeben) abrufen wollten wurde uns eine an eine andere Kanzlei gerichtete Mitteilung des HABM aus einer völlig anderen Akte übermittelt.  Nachdem nochmaliger Abrufung wurde die richtige Nachricht angezeigt.

Offensichtlich hat das HABM gravierendere technische Probleme mit der neuen Webseite zu lösen. Als Benutzer des Services kann man froh sein, dass Empfangsbestätigungen für Geschmacksmusteranmeldungen, für z.B. die eine Aufschiebung der Bekanntmachung beantragt wurde, weiterhin (d.h. sicherer) per Telefax übermittelt werden. Ansonsten müsste man fast überlegen, ob bei derartigen Falschzustellungen nicht auch Fälle von Amtshaftung begründet werden könnten.

Update 2 (6.12.2013): Aus einer befreundeten Kanzlei in München wurde berichtet, dass das E-Filing in der letzten Woche zumindest zeitweise nicht möglich war. Da eine Prioritätsfrist einzuhalten war wurde daraufhin die Anmeldung auf klassischem Wege per Faxübertragung eingereicht.

Diese Form der Einreichung löst allerdings eine um 150 EUR erhöhte Anmeldegebühr aus. Hier drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob die „unfreiwillige Gebührenerhöhung“ vom HABM erstattet werden wird. Kostentechnisch sollte der Anmelder anderen Anmeldern, denen eine elektronische Einreichung ihres Schutzrechtes geglückt ist, eigentlich gleichgestellt werden, da die Fehlerquelle auf Seiten des Amtes zu suchen sein wird.

Update 3 (10.12.2013): Heute war die neue Webseite des HABM zumindest um 10:25 Uhr nicht erreichbar. Eine Online-Einreichung von Marken oder Designs war unmöglich. Folgende Fehlermeldung wurde angezeigt:

OHIM website down

Es bleibt zu hoffen, dass die technischen Probleme beim HABM schnell gelöst werden, damit Marken und Designs in Europa wieder elektronisch eingereicht werden können.

Update 4 (18.12.2013): Auf der Webseite des HABM wurde heute verkündet, dass alle CTM-Anmeldungen, die im Zeitraum von 2. bis zum 18. Oktober eingereicht worden sind, gebührentechnisch so behandelt werden, als ob sie elektronisch eingereicht wurden. Ein Screenshot der Webseite ist nachfolgend abgebildet:

OHIM MitteilungUpdate 5 (18.12.2013): Als unsere Mitarbeiterin heute versucht hat, mehrere CTM-Anmeldungen in deutscher Sprache einzureichen, stellte sich heraus, dass die von ihr eingegebenen individuellen Waren und Dienstleistungen im Antrag sowie auch im Bestätigungsschreiben des HABM fälschlicherweise teilweise in Kleinschreibweise wiedergegeben wurden – dies obwohl sie das Verzeichnis bei der Online-Einreichung korrekt eingegeben hatte.

Nach Auskunft der Service-Hotline des HABM ist dieser Fehler bei deutschsprachigen CTM-Anmeldungen ein bekanntes Problem seit der Aktivierung der neuen Webseite.

Es wurde empfohlen, nach der elektronischen Einreichung der Anmeldung einen Korrekturantrag per Telefax einzureichen, um die Fehler in dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis im Nachgang ausbessern zu lassen.

Es ist derzeit nur zu empfehlen, sich alle Bestätigungsschreiben nach Einreichung von CTM-Anmeldungen besonders kritisch anzusehen und eventuell während der Prozessierung der Antragsunterlagen entstandene Fehler umgehend beim HABM zu beanstanden.

Update 6 (02.07.2014): Leider ist es den Programmierern beim HABM bis heute nicht gelungen, die technischen Mängel der neuen HABM-Webseite auszumärzen. Als wir heute auf eine Amtsmitteilung per Ecomm antworten wollten, erhielten wir folgende Fehlermitteilung: Fehlermeldung HABM

Uns blieb leider keine andere Möglichkeit, als die Eingabe für die Faxübertragung neu vorzubereiten und über dieses klassische Kommunikationsmittel einzureichen.

Offensichtlich ist das Internet auch für EU-Behörden immer noch Neuland.

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