Farbmarke „gelb“ für Langenscheidt vom BGH bestätigt

LangenscheidDer erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in einem Urteil vom 18. September 2014 entschieden, dass die in Gelb gehaltene Werbung eines auf Sprachlernsoftware spezialisierten Unternehmens die eingetragene Farbmarke der Langenscheidt GmbH & Co. KG verletzt (Az: I ZR 228/12).

In seiner Begründung wies der Senat darauf hin, dass Langenscheidt seit dem Jahr 1956 verschiedene Wörterbücher in gelber Farbe vertreibe und zudem Inhaberin einer Farbmarke „gelb“ für Wörterbücher sei. Daher sei die Farbe „gelb“ als eigenständiges Produktkennzeichen zu verstehen. Langenscheidt mahnte das Unternehmen Rosetta Stone ab, welches seit April 2010 Lernsoftware in gelber Verpackung vertreibt und verlangte die Unterlassung der Benutzung der Farbmarke aufgrund der bestehenden Verwechslungsgefahr.

Den Vorinstanzen folgend gab nun auch der BGH Langenscheidt Recht. Zwischen den von Langenscheidt vertriebenen Wörterbüchern und der Lernsoftware der Beklagten bestehe. so die Richter des Senates, eine sehr hohe Waren- und Zeichenähnlichkeit. Hinzu kommt vorliegend eine zumindest durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Farbmarke, so dass die Voraussetzungen der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr im vorliegenden Fall erfüllt seien.

Vorausgegangen war der Klage ein von der Beklagten eingeleitetes Löschungsverfahren vor dem Patent- und Markenamt und – zweitinstanzlich – dem Bundespatentgericht, welches bisher ohne Erfolg war. Eine Entscheidung dieses Verfahrens in der Revision vor dem BGH wird am 23. Oktober 2014 erwartet (Az. I ZB 61/13).

Zukunft der Farbmarken

Sofern im Löschungsverfahren vor dem BGH die bisherigen Entscheidungen der Vorinstanzen dahingehend bestätigt werden, dass die Farbmarke „gelb“ für Langenscheidt-Wörterbücher die absoluten Eintragungshindernisse überwindet, sollten Unternehmen mit bereits marktetablierten oder zukünftig zur Produktidentifizierung verwendeten Farbmarken in Erwägung ziehen, neben einer schwarz-weiß eingereichten Marke zusätzliche Markenanmeldungen für die Farben in Verbindung mit zumindest einem begrenzten Waren- bzw. Dienstleistungsspektrum einzureichen.

Insbesondere der Umstand, dass bei europäischen Markenämtern in Bezug auf in Graustufen eingereichte Wortbildmarken künftig eine restriktivere Praxis erwartet wird, wie wir dies an anderer Stelle berichtet haben, sollte diese zusätzlichen Schutzmöglichkeiten selbst in Anbetracht eines möglicherweise sehr eng zu definierenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses in der Anmeldepraxis nicht ungenutzt bleiben.

Nach unsere Informationen sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bereits eine erhöhte Zahl von Markenanmeldungen auf abstrakte Farbmarken eingegangen, wobei derzeit etwa drei Registrierungsverfahren pro Jahr erfolgreich (d.h. mit Eintragung einer Marke) abgeschlossen werden. Eine Liste bekannter Farbmarken, die beim DPMA registriert worden sind, ist nachstehend in Tabelle 1 zu finden:

Tabelle 1: Liste mit beim DPMA registrierter abstrakter Farbmarken.

Farbe: Anmelder/Inhaber: Waren bzw. Dienstleistungen:
Lila Kraft Foods Schokoladewaren
Saatengrün Claas Landmaschinen
Gelb Deutsche Post Briefdienst-, Frachtdienst-, Kurierdienstleistungen
Blau BP Europe Treibstoffe, u.a.
Magenta Deutsche Telekom Telekommunikation, u.a.
Gelb Langenscheidt Zweisprachige Wörterbücher in Printform
Gelb Xella Deutschland Porenbeton
Rot ERGO Versicherungswesen, u.a.
Orange KWS Saat Landwirtschaftliches Saatgut, nämlich Maissaatgut
Braun United Parcel Service of America Transport und Zustellung von Briefen, u.a.
Violett Mars Heimtierfutter für Katzen
Rot FERRERO Deutschland Likör-Kirsch-Pralinen
Grün Commerzbank Finanzwesen, u.a.
Gelb Wilfried Hatzack Zitzengummis für Melkanlagen
Gelb Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC) Abschleppen und Bergen von Kraftfahrzeugen, u.a.
Rot Deutscher Sparkassen- und Giroverband Finanzwesen, u.a.
Rot KTR Kupplungstechnik Zahnkränze für drehelastische Kupplungen
Gelb Comet Holding Röntgenröhrenhauben für die zerstörungsfreie Materialprüfung
Rot Dehn + Söhne Überspannungsschutzgeräte und Gehäuse für derartige Geräte
Gelb Yello Strom Erzeugung und Verteilung von elektrischem Strom
Grün Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen, u.a.
Rot Matsushita Electric Works Deutschland Blutdruckmessgeräte, nämlich Handgelenksmesser
Kupfer FERRERO Deutschland Schokoladewaren, u.a.
Sonnengelb NWB Verlag Steuerfachzeitschriften
Lila Henkel Tapetenkleister
Pink REHAU Vorwandinstallationselemente zum Befestigen von sanitären Apparaten und Anlagen
Zinkgelb Alfred Kärcher Motorisch betriebene Reinigungsgeräte, die mit einem Hochdruckwasserstrahl arbeiten, u.a.
Verkehrspurpur Vallourec & Mannesmann Tubes Rohrendenschutz (nicht aus Metall), nämlich Kappen und Stopfen
Sandgelb Poloplast Rohre aus Kunststoff für die Trinkwasserversorgung in Gebäuden, u.a.
Rot Hilti Koffer für Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche, insbesondere aus Metall oder Kunststoff
Rot Verlag C.H. Beck Loseblatttextausgaben von Gesetzen
Lachsrosa The Financial Times Limited Wirtschaftstageszeitungen in deutscher und/oder englischer Sprache, u.a.
Goldgelb Peter Hirt Messtaster, nämlich Wegaufnehmer
Rapsgelb Gelbe Seiten Zeichen Branchentelefonbücher, u.a.
Orange Verlag C.H. Beck juristische Fachzeitschriften
Lichtblau GESUTRA Gabelstapler
Verkehrsblau Strube Saatgut für Zuckerrüben
Orange OBI Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln
Patinagrün Schmid & Wezel Druckluftschrauber für Fachleute, u.a.
Grün Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz Druckschriften und Zeitschriften, sämtliche Waren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, u.a.
Rosa CeramTec Hüftgelenkskugeln, u.a.
Blau Beiersdorf Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, nämlich Haut- und Körperpflegeprodukte
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